Umwelthilfe unterliegt im Abgas-Streit mit VW

Abgasstreit zwischen VW und der Deutschen Umwelthilfe geht in die nächste Instanz

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Damit bestätigte das Gericht eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung. Es ging um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW Golf, welche die DUH in eigenen Messungen auf der Straße ermittelt und per Pressemitteilung öffentlich gemacht hatte. Die DUH habe mit dieser Pressemitteilung den Eindruck erweckt, dass VW gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte, so das Gericht. Die von VW angegebenen Abgaswerte seien aber wie vorgesehen durch Labortests ermittelt worden.

Dass zukünftig im tatsächlichen Fahrbetrieb gemessen werden soll, ändere an der derzeit geltenden Gesetzeslage mit Messungen im Laborbetrieb nichts, so das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte an, umgehend Berufung einzulegen.

"Die Berufung ist notwendig, weil die Aufklärungsarbeit von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. Unliebsame Berichterstattung zu verhindern und uns einzuschüchtern nehmen wir nicht hin", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch laut einer Mitteilung. Resch kündigte an, weitere Untersuchungen von Diesel-Pkw durchzuführen.

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