Frankreich: Anti-Terror-Gesetz nimmt erste Hürde

Senat stimmte Regierungsvorhaben zu

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Im Senat stimmte in der Nacht zu Mittwoch eine deutliche Mehrheit von 226 Mitgliedern für das Vorhaben der Regierung, es gab 106 Gegenstimmen. Damit wird die Gesetzesvorlage nun der Nationalversammlung vorgelegt, die im Oktober darüber debattieren soll.

Das neue Anti-Terror-Gesetz zählt zu den Wahlkampfversprechen von Staatschef Emmanuel Macron. Es soll nach Angaben der Regierung den Ausstieg aus dem seit Ende 2015 geltenden Ausnahmezustand ermöglichen. Dabei werden einige Sonderbefugnisse für Behörden, die während des Notstands gelten, in abgeschwächter Form übernommen.

So werden die Möglichkeiten von Wohnungsdurchsuchungen ausgeweitet. Gefährdern soll zudem für eine bestimmte Zeit verboten werden können, ihren Wohnort zu verlassen. Während des Ausnahmezustands kann Hausarrest gegen Gefährder verhängt werden. Das neue Gesetz räumt den Behörden auch das Recht ein, vorübergehend Moscheen oder Gebetsräume zu schließen, in denen Terrorpropaganda betrieben wird. Vorgesehen ist auch die Einrichtung von Sicherheitszonen bei Großereignissen.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch lehnen das Anti-Terror-Gesetz als zu weitreichend ab. Zeitgleich mit dem Gesetz hatte die Regierung vor knapp vier Wochen eine erneute Verlängerung des Ausnahmezustands bis zum 1. November beschlossen. Es war die sechste Verlängerung des nach den Pariser Anschlägen vom 13. November 2015 verhängten Ausnahmezustands - und soll auch die letzte sein.

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