Überwachungspaket: Innenausschuss beschloss Ausschussbegutachtung

Stellungnahmen können bis 28. März eingebracht werden

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Die Abgeordneten stimmten einhellig dafür, zur geplanten Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes schriftliche Stellungnahmen einzuholen, gab die Parlamentskorrespondenz in einer Aussendung bekannt.

Die Stellungnahmen werden - wie auch sonst bei Begutachtungsverfahren - auf der Homepage der Parlamentsdirektion veröffentlicht. Als Frist für die Ausschussbegutachtung wurde der 28. März festgelegt.

Für den justiziellen Teil des Sicherheitspaktes ("Strafprozessrechtsänderungsgesetz") ist bereits vergangene Woche im Justizausschuss eine Ausschussbegutachtung beschlossen worden. Am 5. April ist darüber hinaus ein Hearing im Innenausschuss geplant.

Das Paket soll nach Regierungs-Wunsch möglichst noch im ersten Halbjahr 2018 im Parlament beschlossen werden. Der Großteil der Maßnahmen soll mit 1. Juni in Kraft treten. Erst später - wegen notwendiger Vorbereitungsmaßnahmen - soll die Überwachung der verschlüsselten Nachrichten (etwa bei WhatsApp und Skype) starten, voraussichtlich im Jahr 2020. Kernpunkte des Pakets sind neben der Überwachung verschlüsselter Nachrichten die Ausweitung optischer und akustischer Überwachung sowie die Nutzung von Videoüberwachung zur Verfolgung von Straftaten.

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