Über 9.000 Euro: EU-Politiker erhöhen sich ihr Gehalt!

Noch keine Beschlüsse gefasst, trotzdem schon heftige Kritik PLUS: Neue europäische Linkspartei befindet sich im Entstehen

Für den ÖVP-Abgeordneten Othmar Karas, einer der Verhandler auf Seite des EU-Parlaments, hat es eine Einigung über das System gegeben, die nicht wegen einer Gehaltserhöhung der Richter gleich wieder in Frage gestellt werden sollte, wie er auf Anfrage der APA am Montag sagte. Aus seiner Sicht wäre eine völlige Gleichbehandlung aller EU-Abgeordneten die sinnvollste Lösung. Derzeit erhält jeder EU-Abgeordnete das selbe Gehalt wie nationale Abgeordnete seines Landes. Das sind zwischen 2.600 Euro für einen Spanier und 11.000 Euro für einen Italiener. Die österreichischen Parlamentarier gehören mit zwölf Mal 8.750 Euro zu den Spitzenverdienern im Straßburger Parlament. Die Abgeordneten aus den neuen Mitgliedsländern würden deutlich weniger verdienen.

Der SPÖ-Delegationsleiter Hannes Swoboda, der FPÖ-Abgeordnete Hans Kronberger sowie der parteilose Abgeordnete in der Sozialdemokratischen Fraktion, Hans-Peter Martin wollen keinesfalls einer Erhöhung der Einkommen der österreichischen EU-Abgeordneten zustimmen. Kronberger erinnert daran, dass die FPÖ-Parlamentarier schon im Vorjahr geschlossen gegen das neue Statut gestimmt hätten. Auch Martin hat laut Aussendung vom Montag damals dagegen gestimmt.

Im Moment sind allerdings die EU-Mitgliedsländer am Zug, die das Statut im EU-Ministerrat einstimmig beschließen müssten. Um einen Kompromiss zu ermöglichen, ist schon jetzt vorgesehen, dass zusätzlich zur einheitlichen niedrigen EU-Steuer auch nationale Steuern auf die Gehälter der Abkommen erhoben werden dürften. Ein weiterer noch offener Streitpunkt ist das Pensionsantrittsalter, das die Abgeordneten mit 63 Jahren angesetzt haben, während es in Österreich beispielsweise bei 65 Jahren liegt.

Der Beschluss des Statuts ist seit 25 Jahren fällig, seitdem es freie Wahlen zum EU-Parlament gibt. Die Abgeordneten wollen noch vor der im Juni anstehenden EU-Parlamentswahl klare Verhältnisse schaffen. Ursprünglich sollte das Statut mit der EU-Verfassung in Kraft treten. Nachdem die Annahme der Verfassung nun aber völlig offen ist, könnten Teile des Statuts Mitte des Jahres, also mit der Konstituierung des neuen Parlaments, in Kraft treten. Das EU-Parlament hat den EU-Staaten eine Frist bis 15. Jänner gesetzt, eine Entscheidung über das Statut zu treffen. Realistisch ist aber eine Entscheidung frühestens beim nächsten EU-Außenministertreffen am 26. Jänner. (APA/red)