Toter Rekrut - Beschuldigter kommt wieder hinter Gitter

OLG folgte Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen Freilassung

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Nachdem der Beschwerde der Anklagebehörde stattgegeben worden sei, habe der 22-Jährige sich am Montag freiwillig wieder dem Gericht zur Verfügung gestellt, bestätigte der Rechtsvertreter des Soldaten, Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat), der APA den "Österreich"-Bericht. "Als wir aus Justizkreisen davon erfahren haben, hat er sich aus freien Stücken zu Gericht begeben."

Montagvormittag warteten der Jurist und sein Mandant dann zwischenzeitlich im Auto vor dem Landesgericht auf das Ausfertigen der Festnahmeanordnung und somit die neuerliche Verhängung der Untersuchungshaft, schilderte Arbacher-Stöger. Das werde wohl "in den nächsten ein bis zwei Stunden" erfolgt sein.

Am 22. Jänner hatte die zuständige Haft- und Rechtsschutzrichterin den dringenden Tatverdacht in Richtung Mord verworfen. Sie ging nur mehr vom Verdacht auf grob fahrlässige Tötung aus und hielt nach über dreimonatiger U-Haft eine weitere Inhaftierung des bisher unbescholtenen 22-Jährigen für nicht angemessen.

Der Beschuldigte sei "schockiert und tief traurig", dass die Staatsanwaltschaft die Aktenlage weiter anders sehe und mit ihrer Beschwerde durchgedrungen sei, schilderte der Rechtsvertreter. "Aber mein Mandant hat Vertrauen in das Gericht und darauf, dass erkannt wird, dass sicher kein Vorsatzdelikt vorliegt, sondern maximal ein Fahrlässigkeitsdelikt." Er selbst rechne mit einer Hauptverhandlung in rund zwei Monaten, sagte Arbacher-Stöger. Das wesentliche Schussgutachten sei weiterhin ausständig.

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