Mitglieder einer syrischen
Schlepperbande verurteilt

Teils mehrjährige Haft

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Die beiden minder beteiligten Männer - sie waren lediglich an einer Fahrt bzw. an zwei Fakten beteiligt - erhielten acht bzw. neun Monate Haft, die ihnen bedingt nachgesehen wurden. Sämtliche Urteile sind bereits rechtskräftig.

Die fünf Kurden hatten kurdische und jesidische Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak in Ungarn abgeholt und diese nach Österreich bzw. weiter nach Deutschland gelotst. Das Quintett war in unterschiedlicher Zusammensetzung an der Schleppung von über 170 Personen beteiligt, die zwischen Anfang August und Anfang November 2016 in den EU-Raum gelangten.

Die Hintermänner hatten vermutlich von Bulgarien aus die Transporte organisiert, die über die Türkei nach Ungarn gingen, wobei die Flüchtlinge noch in ihren Heimatländern bei "Vertrauensleuten" den Schlepperlohn hinterlegen mussten. Pro Person wurden 4.000 bis 6.000 Euro in Rechnung gestellt, für Kinder die Hälfte. Nach geglückter Schleppung erfolgte die telefonische "Freigabe" der Geldbeträge - die Summen wurden mit Hilfe des sogenannten Hawala-Finanzsystems nach Europa transferiert.

Die Angeklagten waren einst selbst mit Hilfe von Schleppern nach Österreich gelangt und hatten sich innerhalb der kurdischen Community gut vernetzt. Aufgrund ihrer prekären finanziellen Lage ließen sie sich als Dolmetscher, kurzfristige Quartiergeber oder als Fahrer einsetzen, indem sie sich mit Pkw oder Kleintransportern nach Budapest oder an die österreichisch-ungarische Grenze begaben und pro Fahrt bis zu 20 Personen nach Österreich beförderten.

Die Syrer hatten sich in der dreitägigen Hauptverhandlung großteils geständig verantwortet. Zwei von ihnen erklärten, sie hätten deshalb mitgemacht, weil die Bande ihre in Syrien verbliebene Verlobte bzw. die Ehefrau nach Europa hätte bringen sollen.

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