Streit um Pensionen: Oberchristl gegen Eingriff in Zusatzpensionen!

Dienstordnungspension sei Bestandteil des Kollektivvertrages

Haupt hatte einen Solidaritätsbeitrag von acht bis 15 Prozent von den pensionierten Bediensteten der Sozialversicherung gefordert, die eine Pension über der ASVG-Höchstgrenze beziehen. Ein derartiger Eingriff wäre für Oberchristl rechtlich gar nicht zulässig.

Die Dienstordnungspension sei bei den Bediensteten der Sozialversicherungen nämlich Bestandteil des Kollektivvertrages, der zwischen Belegschaftsvertretern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger "im Laufe der Jahre" ausverhandelt worden sei, so Oberchristl. Von "üppigen Zusatzpensionen" möchte er daher gar nicht erst reden. Der Kollektivvertrag sei schließlich auch vom Sozialministerium, das Aufsichtsbehörde des Hauptverbandes ist, mitgetragen worden.

Dass Haupt diese Frage nun wieder aufgegriffen hat, führt Oberchristl darauf zurück, dass der Minister ein Thema brauche, mit dem er abseits seiner "Unfälle" in Diskussion sein könne. Er halte die Debatte darüber in der Öffentlichkeit jedenfalls für "nicht besonders glücklich", meinte Oberchristl.

Haupt hatte kritisiert, dass der Aufwand für die Zusatzpensionen im Vorjahr 234 Millionen Euro betragen habe. Nur rund 14 Prozent davon würden durch eigene Mitarbeiterbeiträge eingenommen, der Rest müsse aus Steuern und Beiträgen der Versicherten aufgebracht werden. (apa)