Ernst Strasser erneut
schuldig gesprochen

Dreieinhalb Jahre unbedingte Haft wegen Bestechlichkeit für Ex-Innenminister

von Ernst Strasser © Bild: APA/Fohringer

Der Schöffensenat (Vorsitz: Helene Gnida) legte außerdem ausdrücklich fest, dass die Fußfessel für Ernst Strasser für die Hälfte der verhängten Strafe ausgeschlossen ist.

21 Monate vor Fußfessel-Möglichkeit

Dieser Ausspruch ist vom Gesetz dann vorgesehen, wenn nach Ansicht des Gerichts die Anhaltung im elektronisch überwachten Hausarrest nicht ausreicht, um den Täter von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten oder generalpräventive Gründe bzw. das Nachtatverhalten der Fußfessel entgegenstehen. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, hieße das im konkreten Fall, dass Strasser jedenfalls 21 Monate absitzen muss, ehe er die Fußfessel beantragen kann.

Berufung eingelegt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Thomas Kralik legte dagegen umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Agenten-Variante "Schutzbehauptung"

Der Senat sah es als erwiesen an, dass Strasser Geld für die Einflussnahme auf drei konkrete EU-Richtlinien im Sinne der vermeintlichen Lobbyisten gefordert hatte, wie Richterin Helene Gnida ausführte. Strassers Verantwortung, er habe gedacht, bei den "Lobbyisten" handle es sich um Agenten, wertete der Senat als "Schutzbehauptung".

Strasser habe als Mitglied des EU-Parlaments und damit als Amtsträger für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäftes einen Vorteil gefordert, indem er ein Honorar von zumindest 100.000 Euro jährlich verlangte. Im Gegenzug habe er zugesagt, auf den legislativen Prozess im Sinne der Auftraggeber Einfluss zu nehmen, erläuterte Gnida.

Aufzeichnungen wurden zum Verhängnis

Konkret zum Verhängnis wurden Strasser jene - heimlich aufgezeichneten - Gespräche, die er mit den vermeintlichen Lobbyisten am 11. November sowie am 3. Dezember 2010 geführt hatte. Bei ersterem verlangte er nach Ansicht des Gerichts das Honorar, indem er in Brüssel den Journalisten sagte, seine Klienten zahlten ihm üblicherweise für ein Jahr 100.000 Euro. Damit, dass der mögliche Vertrag offiziell mit Strassers Gesellschaft geschlossen werden sollte, sollte der Zweck der Umgehung verfolgt werden, meinte die Richterin außerdem.

Bei einer weiteren Besprechung im Dezember in London habe Strasser erneut das Honorar gefordert, indem er - auf die Konditionen angesprochen - "Wie Sie wünschen" und "Wenn es etwas zu tun gibt, lassen Sie es mich wissen" erwidert habe.

Der Senat habe aufgrund der Vorgaben des Obersten Gerichtshofs (OGH) ganz genau herausarbeiten müssen, welche Richtlinien der Angeklagte vor Augen hatte. Konkrete "Ausführungshandlungen" bzw. Beeinflussung ortete der Senat bei einer Richtlinie zur Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten, der Elektroschrottrichtlinie sowie einer Richtlinie zu genetisch verändertem Saatgut.

Anglegerschutzrichtlinie: Keine Verurteilung

Nicht verurteilt wurde Strasser im Hinblick auf eine Anlegerschutzrichtlinie. Zwar habe Strasser mehrere Akte gesetzt, um seine ÖVP-Kollegen zu beeinflussen, und es sei eindeutig, dass seine Interventionen etwa bei Othmar Karas (ÖVP) ausschließlich in Verbindung mit seiner Forderung standen, jedoch gebe es keinen Beweis, dass Strasser bereits beim Treffen am 3. Dezember 2010 diese Richtlinie überhaupt kannte.

Aufgrund der E-Mails, Zeugenaussagen und teils auf Video aufgenommenen Gespräche müsse Strassers Verantwortung, er habe prüfen wollen, ob es sich bei den Lobbyisten um Agenten handle, "als Schutzbehauptung gewertet werden", erklärte Gnida. Der Senat habe bis zuletzt nicht verstanden, was ein Geheimdienst von Strasser überhaupt hätte wollen. "Als Geisel nehmen? Erpressen? Warum ist das keinem anderen Abgeordneten passiert? Und würde man nicht seine Kollegen und sein Büro warnen und Zeugen zu den Gesprächen mitnehmen?", stellte die Richterin in den Raum.

"Erfundener Geschensablauf"

Gnida nannte Strassers Verantwortung "lebensfremd" und ortete bei diesem einen "erfundenen Geschehensablauf". "Wenn das Kartenhaus im Vorhaus zu bröckeln beginnt und spätestens im Wohnzimmer zusammenstürzt, kann man nur eine Schutzbehauptung konstatieren", stellte die Richterin fest.

Die Strafdrohung betrug bis zu sieben Jahre - weil Strasser die Taten im Ausland begangen hatte, musste nämlich auf die belgische und britische Rechtsordnung Bedacht genommen werden. Als mildernd wertete das Gericht, dass Strasser bisher unbescholten war. Erschwerend war für den Senat "kein Umstand", so Gnida abschließend.

Strasser: Kein Kommentar

Ernst Strasser wollte seine neuerliche Verurteilung - im Jänner 2013 hatte er im ersten Rechtsgang vier Jahre Haft erhalten, der Oberste Gerichtshof hob dieses Urteil aufgrund von Verfahrensmängeln auf - nicht kommentieren. Kralik sprach in einer ersten Reaktion von einer "Enttäuschung", gab sich aber zuversichtlich, dass auch dieses Urteil nicht halten wird.

Strafe für Verteidiger "deutlich überzogen"

Es sei "erstaunlich, dass das Erstgericht die Vorgaben des OGH nicht beachtet hat und einfach drübergefahren ist", meinte der Verteidiger unmittelbar nach der Urteilsverkündung noch im Gerichtssaal. Die dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe bezeichnete Kralik vor Journalisten als "deutlich überzogen". Dass der ehemalige Innenminister tatsächlich ins Gefängnis muss, hielt der Anwalt unter Verweis auf seine bereits angemeldeten Rechtsmittel für ausgeschlossen: "Am Ende des Tages ist es natürlich ein Freispruch."

Kommentare

Wie es scheint, schafft es die Justiz schön langsam wieder Vertrauen zu gewinnen. Solche Urteile sind die Grundlage dafür, dass Korruption und Verfilzung der Kampf angesagt werden kann.

Na mal sehen was der gute alte OGH dazu zu sagen hat. Evtl. gibts ja doch wo einen falsch gesetzten Beistrich um das Urteil nicht anerkennen zu können...

Ignaz-Kutschnberger

Ich finde alles über 6 Monate als nicht fair!!

Helmut Svik

3.5 jahre, super ein Zweibettzimmer mitn Uli und zwei ungustln könnten sich blendend unterhalten.strasser lernt den bladn englisch und der blade lernt in wie man das Finanzamt linken kann.

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Hätte er den entsprechenden muslimischen Migrationshintergrund, wäre Freispruch erfolgt. Mit A-Pass wird das nichts!

Ignaz-Kutschnberger
Ignaz-Kutschnberger melden

Geh @christian ich glaub der Hund ist dir entlaufen...nimm ihn doch bitte wieder an die Leine, oder leg ihm nen Beißkorb um...Danke!

Johannes Anton Müller
Johannes Anton Müller melden

Wir könnten ihn ja zu den Bayern schicken und mit dem Ulli absitzen lassen

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