Strafantrag gegen Lyoness-Chef - Staatsanwalt glaubt Freidl nicht

Chef von Grazer Rabattfirma sagte, verstorbener Verwaltungsrat kümmerte sich um umstrittene Werbekampagnen

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Die Lyoness Europe AG und Freidl haben die Vorwürfe gegenüber den Behörden zurückgewiesen, sie legten unter anderem Stellungnahmen von Gutachtern vor. "Diese leugnenden Verantwortungen" fänden "jedoch in den Ermittlungsergebnissen keine Deckung", heißt es in dem Strafantrag der WKStA vom 22. Dezember 2016, der der APA vorliegt. Der Strafantrag bezieht sich auf die "Werbekampagnen" "Österreich", "Ungarn" und "Slowakei" sowie die Option "Premium Ranking Europe" aus den Jahren 2008 und 2009.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um prospektpflichtige Veranlagungen, die Freidl öffentlich angeboten habe, ohne zeitgerecht einen gebilligten Kapitalmarktprospekt veröffentlicht zu haben. Er habe deshalb gegen das Kapitalmarktgesetz (KMG) verstoßen, so der Vorwurf.

Die WKStA beantragte daher die Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Lyoness Europe AG. Außerdem werde der Verfall der durch mögliche Straftaten erlangten Vermögenswerte zu erklären sein. Berechnungsgrundlage sei das Kapital, das durch die Verletzung der Prospektpflicht von Anlegern eingesammelt wurde - abzüglich allfälliger Aufwendungen. Der Betrag lasse sich jedoch schwer ermitteln. Bei der Werbekampagne "Österreich" etwa sei das Veranlagungspotenzial bei 13,5 Mio. Euro gelegen, 4,41 Mio. Euro seien eingenommen worden. Die restlichen Kampagnen hätten ein Potenzial von 2 bis 15 Mio. Euro gehabt.

Die in der Rede stehenden Kampagnen waren nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Veranlagungen im Sinne des KMG. "Die Teilnehmer erwarben jeweils Forderungsrechte auf Zuteilung eines Anteils an einem zukünftigen Kundenstock, der mit dem für die Werbekampagnen von den Teilnehmern gemeinsam aufgebrachten Kapital aufgebaut werden sollte", so der ermittelnde Oberstaatsanwalt. Das Kapital sei direkt in die Werbekampagnen zur Gewinnung neuer Kunden investiert worden. "Es lag eine Risikogemeinschaft vor, weil der allfällige Misserfolg der Werbekampagnen den Verlust des eingesetzten Kapitals bewirkte. Die Teilnehmer waren darüber hinaus bei der Zuteilung der Neukunden demselben Vermögensrisiko ausgesetzt", sie hätten auf die Geldverwaltung durch Lyoness keinen Einfluss gehabt.

Freidl habe die Taten zugunsten der Lyoness Europe AG begangen. Diese habe dadurch wirtschaftliche Vorteile erlangt. "So ersparte sie sich nicht nur Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Prospekts, sondern bewirkte mit dem Verstoß gegen die Prospektpflicht auch eine Verbesserung der Wettbewerbssituation."

Zuletzt habe sich die Lyoness Europe AG folgendermaßen verantwortet: Nicht Freidl, sondern ein mittlerweile verstorbenes Verwaltungsratsmitglied von Lyoness habe sich alleine um die Durchführung der Werbekampagnen gekümmert. Der Schweizer sei für die rechtlichen Belange und den Vertrieb zuständig gewesen und habe federführend die Zeichnungsscheine erstellt.

Das glauben die Ermittler nicht: Freidl habe nämlich die Werbekampagnen bereits im Vorfeld "federführend und öffentlich" beworben, zum Beispiel mittels einer Power-Point-Präsentation bei einer Veranstaltung im April 2008 in Liezen.

Auch die Struktur des Lyoness-Konzerns und die Aufteilung der Verantwortungsbereiche stünden der "gewählten Verteidigungslinie" entgegen: "Dass Hubert Freidl als Entwickler, wirtschaftlich Berechtigter und CEO des Lyoness-Konzerns mit allumfassenden Organfunktionen, der von seinen Mitarbeitern als Visionär, als Kopf von Lyoness und tonangebend beschrieben wird, mit der Entwicklung und Vermarktung der Werbekampagnen sowie der Option mit einem Veranlagungspotential von 33.500.000 Euro nicht vertraut gewesen sein soll, ist nicht überzeugend und lebensfremd", so der Ermittler.

Der verstorbene Schweizer sei bis 2011 Mehrheitsgesellschafter der Lyoness International "und als Verwaltungsratsmitglied nur für die Verwaltung und Buchhaltung sowie den Finanzbereich zuständig" gewesen.

Lyoness wollte den Strafantrag gegenüber der APA nicht kommentieren. Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, sei das befasste Gericht der erste Ansprechpartner von Lyoness. Der Strafantrag richtet sich an das Grazer Straflandesgericht.

"Wir sind jedoch überzeugt, dass sich - wie bislang in allen anderen Strafrechtsverfahren in Österreich - die gegen Lyoness erhobenen Vorwürfe als haltlos erweisen werden", so eine Sprecherin in einer schriftlichen Stellungnahme am Montag.

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