Steuerberater kämpfen für geplante Erweiterung ihrer Befugnisse

"Kein Wirt geht zum Anwalt, wenn er einen Kellner einstellt"

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"Kein Wirt geht zum Anwalt, wenn er einen Kellner anstellt", so Klement, sondern suche sich ein Muster aus dem Internet. Dürfe der Steuerberater künftig Dienstverträge erstellen, würde sich dadurch die Rechtssicherheit erhöhen. Die geplanten Gesetzesänderungen würden sich zudem nur auf jenen Teil der Personalaufnahmen beziehen, die sehr kurzfristig erfolgen. "Die Anwälte brauchen keine Angst haben".

Die Rechtsanwälte sehen dagegen im Gesetzesentwurf die komplette Öffnung von Kernbereichen der Rechtsberatung für Nichtjuristen. Große Tätigkeitsbereiche der Anwälte würden wegbrechen und in nicht fachkundige Hände geraten, warnte etwa der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Michael Enzinger, in einem "Standard"-Bericht. "Wir werden alle Register ziehen, um dies zu verhindern", so Enzinger. Auch die Notariatskammer hält in ihrer Stellungnahme fest, dass sie "mit größter Irritation" festgestellt habe, "dass die angesprochenen Berufe dabei auch Berufsberechtigungen erhalten sollten, die - aus guten Gründen - Experten aus anderen Gebieten vorbehalten sind." Das Begutachtungsverfahren läuft noch bis 5. Mai.

Die geplante Ausweitung der Befugnisse für Steuerberater sei eine langjährige Forderung der Wirtschaft, betonen dagegen die Wirtschaftstreuhänder. Für die Unternehmer sei der Steuerberater oft der erste und wichtigste Ansprechpartner, so etwa auch in der Personalverrechnung. Und hier müsse der Steuerberater beispielsweise noch bei der Erstellung von Dienstverträgen an den Rechtsanwalt verweisen. Dafür hätten die Unternehmen kein Verständnis, weil es für sie mehr Kosten- und Zeitaufwand bedeute.

"Unsere Forderung ist zudem zweifach eingeschränkt: Einmal steht sie nur im Zusammenhang mit bestehenden Klienten und zweitens ist sie auf formularmäßig gestaltete Verträge beschränkt, also auf Routinefälle", betont Klement.

Es gehe nicht um hochkomplexe Dienstverträge, die weiterhin mit Anwälten aufgesetzt werden sollen, sondern nur um sogenannte "Schimmelverträge". Das sei eine notwendige Ergänzung zu dem, was ein Steuerberater eh schon machen dürfe. "Ohne Arbeitsrecht geht das aber nicht, das ist klar". Zudem hafte jeder Steuerberater auch für seine Beratung.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verfügten derzeit schon über eine "fundierte Grundausbildung". Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder setze sich auch dafür ein, dass künftig eine Ausbildung zum Wirtschaftstreuhänder nur mit einem "facheinschlägigen Studium" möglich sei.

Bei einem weiteren Streitpunkt mit den Anwälten geht es um die Vertretung bei der Finanzpolizei. Bei der Betrugsbekämpfung sei der Steuerberater in der Regel der erste Ansprechpartner eines Unternehmens. Bei Verwaltungsstrafverfahren solle der Steuerberatern weiter betreuen dürfen, weil er seinen Klienten gut kenne. "Es wäre eigenartig, wenn es plötzlich einen Schnitt gibt und die Sache zum Anwalt geht", so Klement. Das wäre für das Unternehmen auch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Für den Unternehmer wäre es von Vorteil, wenn er von seinem Steuerberater nicht nur in steuerrechtlichen, sondern auch in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen bei allfälligen Verwaltungsstrafverfahren vertreten werde.

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