Steirischer Student tötete Großmutter: Einweisung in Anstalt

Entscheidung der Geschworenen nicht rechtskräftig

von

Er war geständig, im Februar seine Großmutter erstickt zu haben. Der Gerichtspsychiater stufte ihn aufgrund paranoider Schizophrenie als nicht zurechnungsfähig ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Der Student hatte im Februar einen "psychotischen Schub", so der Psychiater. Er bildete sich plötzlich ein, sein Großvater habe ihn als Kind sexuell missbraucht und die Großmutter ihn mit dem Umbringen bedroht, damit er nichts verrate. Also fuhr er zu den Großeltern und tötete in der Nacht seine Oma, indem er ihr einen Polster auf das Gesicht drückte.

Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung sprachen sich für die Einweisung aus, damit der 22-Jährige eine Therapie bekommt. Die Geschworenen folgten einstimmig dieser Empfehlung.

Kommentare