Steirischer Arzt - Entscheidung am Montag über weitere Vorgehensweise

Staatsanwalt gab bei Prozess keine Erklärung ab

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Der Arzt ist am Freitagabend im Grazer Straflandesgericht - für viele Beobachter überraschend - vom Vorwurf des jahrelangen Quälens seiner vier Kinder freigesprochen worden. Ihm war u.a. vorgeworfen worden, sich selbst vor den Augen der Kinder verletzt zu haben und sie dann gezwungen zu haben, ihm zu helfen. Richter Andreas Rom führte in seiner Urteilsbegründung u.a. aus: "Es ist zwar in der Familie viel passiert, aber aus den Akten und den heutigen Aussagen findet man keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass es strafbar ist."

Der Staatsanwalt hatte Freitagabend keine Erklärung abgegeben, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist. Am Montag werde es nach Ablauf der dreitägigen Frist Klarheit über die weitere Vorgangsweise geben, ob Rechtsmittel in Form einer Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung eingelegt würden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

"Erschüttert" zeigte sich der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (VAÖF) über das Urteil in einer Aussendung am Samstag. Der Mann soll seine Frau bei jedem Trennungsversuch mit Selbstmorddrohungen unter Druck gesetzt haben, wurde argumentiert. Die Züchtigung von Frauen und Kindern sei in Österreich seit der Familienrechtsreform 1978 verboten, Nötigung und gefährliche Drohungen strafbare Handlungen. Vom Staatsanwalt und der Opferanwältin sei detailliert und nachvollziehbar aufgezeigt worden, dass der Mann das Leben seiner Kinder und Frau zerstört habe. Daher sei die Aussage des Richters "unbegreiflich und unfassbar und nicht akzeptabel".

Das Urteil sei laut VAÖF "ein Schritt in die juristische Steinzeit" und ein Beispiel dafür, dass Justiz und Staatsbedienstete Gewalt an Frauen und Kindern nach wie vor ignorierten und verharmlosten, nach 20 Jahren Gewaltschutzgesetze und Ratifizierung der Istanbulkonvention. Bei letzterer handelt es sich um ein Übereinkommen des Europarats zur Vermeidung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie gegen häusliche Gewalt. Sie ist seit August 2014 in Kraft.

Seitens des VAÖF forderte man "Opferschutz statt Täterschutz und daher einmal mehr verpflichtende Fortbildung und klare Richtlinien bei Gewalt in der Familie" für alle Richter und Justizbeamten sowie ein einjähriges Praktikum im Opferschutzbereich für alle angehenden Richter und Staatsbedienstete.

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