"Staatsverweigerer"-Prozess: Fantasiegericht stellte Haftbefehl aus

Richterin zu 42-jährigem Angeklagten: "Sie sind kein Diplomat, Sie sind nicht immun"

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Fakten - "Staatsverweigerer"-Prozess: Fantasiegericht stellte Haftbefehl aus

Er selbst und vier der sieben Mitangeklagten waren laut dem 42-Jährigen bei der Gründung des ICCJV am 19. Juni 2014 dabei, drei davon traten später aus. Der Wiener, der zum Prozessauftakt nicht erschienen war, bekannte sich nicht schuldig. Er war seinen Angaben zufolge zum Grillen auf dem Hof in Hollenbach im Waldviertel. "Ich habe dort die Natur genossen". Auf die Frage nach dem "Haftbefehl" gegen die Sachwalterin erklärte das ehemalige BZÖ-Mitglied, es sei ein falsches Formular verwendet worden. Geplant gewesen sei eine Einladung zu einem Gespräch.

Bei der Übergabe in der Polizeiinspektion Waidhofen an der Thaya Mitte Juli 2014 hatte der Mann jedoch von einem "Haftbefehl" gesprochen und angekündigt, die Sachwalterin abzuholen. Einer der Beteiligten hatte dies gefilmt, ein Ausschnitt des Videos wurde am Mittwoch gezeigt. Daraufhin kam der 42-Jährige in Erklärungsnot: "Ich kann mich nicht mehr erinnern."

Der Wiener fühlte sich nach eigenen Angaben von einem nicht angeklagten englischsprachigen Beteiligten, der sich im Juli 2014 in Hollenbach aufhielt, unter Druck gesetzt. Er selbst sei damals lediglich als "Postbote" tätig gewesen. Damals hatte er sich als "Sheriff" ausgegeben. Bei seiner vor kurzem erfolgten Festnahme trug er einen "Ausweis" als "General Director" des ICCJV bei sich. Das Außenministerium hielt in dem Schreiben zum "Gerichtshof" auch fest, dass allfällige Dienstausweise rechtlich irrelevant seien. Der ICCJV ist demnach kein Staat, kann keinen völkerrechtlichen Verträgen beitreten und hat keinen Sitz in Österreich, angeführt sei eine Schweizer Adresse.

Der 29-jährige Drittangeklagte war bereits beim ersten Verhandlungstermin erschienen und befragt worden. Der in Wien lebende Mann, der 2014 den Titel "Hilfssheriff" trug, bekannte sich am Mittwoch schuldig. Er berichtete erneut, als Übersetzer fungiert zu haben. Nach einer Mittagspause wird die Verhandlung um 15.00 Uhr fortgesetzt.

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