Sicherheitspaket: Sobotka und Brandstetter präsentieren Änderungen

Details am Freitag im Nationalen Sicherheitsrat

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Letzterer Punkt war bei Kritikern auf besonderes Unverständnis gestoßen. Vorgesehen war, dass es im Einzelfall zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe gegen Leben, Gesundheit und Vermögen erlaubt sein sollte, personenbezogene Daten an Teilnehmer eines Sicherheitsforums, also auch Privatpersonen, bekannt zu geben. Dies wird von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) nun insofern eingeschränkt, als nur bereits öffentlich bekannte Informationen, die im Forum notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden sollen.

Insgesamt war das Paket, das unter anderem eine Überwachungsmöglichkeit von Messenger-Diensten zum Ziel hat, vor allem aus Datenschutz-Gründen umstritten. Was die sicherheitspolizeiliche Video-Überwachung angeht, wird klar gestellt, dass Echtzeitstreaming nur im Anlassfall (d.h. nur bei Vorliegen einer bestimmten sicherheitspolizeilichen Aufgabe) zulässig ist. Die längere Aufbewahrungspflicht kann bloß vorgeschrieben werden, wenn ohnehin an öffentlichen Orten videoaufgezeichnet wird.

Präzisiert werden vom Innenressort jene Zwecke, zu denen die Daten, die von technischen Geräten der Asfinag ermittelt werden, an die Sicherheitsbehörden für den Abgleich mit Fahndungsevidenzen übermittelt werden dürfen. Konkret geht es hierbei um die Fahndung nach Verdächtigen sowie um die Abwehr von kriminellen Verbindungen sowie um die Abwehr bzw. Aufklärung gefährlicher Angriffe.

Die Registrierung von Prepaid-Karten sowie das Quick-Freeze, also die Nachfolgeregelung für die Vorratsdatenspeicherung, sollen erst mit Juli kommenden Jahres in Kraft treten.

Das Justizministerium wiederum reagiert auf Kritik, dass der IMSI-Catcher in der Lage sei, auch Inhaltsdaten zu erfassen. Klargestellt wird, dass dieser nur zur Feststellung der Standortdaten und IMSI-Nummer erfolgen darf.

Bei der akustischen Überwachung von Personen in Fahrzeugen wird eine Erhöhung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eingezogen. Zum Einsatz kommen kann sie zur Aufklärung von Verbrechen mit einer Strafdrohung von mehr als drei Jahren sowie zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten nach den Paragrafen 278 und 278 b, Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung. Klar gestellt wird ferner, dass das heimliche Eindringen in ein Fahrzeug in diesen Fällen jeweils im Einzelnen eine gerichtliche Bewilligung erfordert.

Was die laut Gesetzesentwurf mögliche Beschlagnahme von Briefen angeht, soll der Rechtsschutz der Berufsgeheimnisträger durch die Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten erhöht werden.

Für Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) steht der nachgeschärfte Entwurf für einen nochmals verstärkten Rechtsschutz und definitiv nicht für eine Massenüberwachung. Wenn man Sicherheitspolitik wirklich ernst nehme, sei der Entwurf alternativlos.

Sobotka betonte, es sei wichtig und im Sinne der Sicherheit Österreichs notwendig, einen nationalen Schulterschluss zustande zu bringen. Es müsse nach den zahlreichen Terroranschlägen rund um Österreich jedem klar sein, dass auf ein geändertes Bedrohungsszenario zu reagieren sei. Jede weitere Verzögerung berge Risiken in sich, die er als Innenminister nicht eingehen wolle.

Wie die Änderungen im Detail aussehen, wird erst am Freitag genauer bekannt sein. Heute wurden von den Ministerien die Präzisierungen nicht als Gesetzestext sondern nur in Stichwörtern präsentiert.

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