Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Geschenk- und Vorteilsannahme vor. Der Strafrahmen dafür liegt bei zwei Jahren. Die Vorwürfe reichen weit zurück, teils bis in das Jahr 1998. Die Öffentlichkeit wurde auf Antrag eines Privatbeteiligten-Vertreters noch vor der Verlesung der Anklage ausgeschlossen. Ob am Mittwoch noch ein Urteil gesprochen wird, war unklar.