Schuldspruch im Babymord-Prozess: 15 Jahre Haft für Vater der ermordeten Kinder

Urteil: Muss Geburten seiner Freundin bemerkt haben Mindestens 2 der 4 Neugeborenen wurden erstickt

Es war bereits das zweite Verfahren in dieser Sache gegen Johannes G., der vor einem Jahr bereits zur selben Strafe im Ausmaß von 15 Jahren Haft verurteilt worden war. Seine Lebensgefährtin, die die toten Kinder in einer Tiefkühltruhe versteckt bzw. in Plastikkübel einbetoniert hatte, verbüßt eine lebenslange Haft. Das erste Urteil gegen G. wurde aufgehoben. Auch beim zweiten Prozess blieb der Oststeirer dabei, er habe weder die Schwangerschaften noch die Geburten seiner Freundin jemals bemerkt.

Seine Lebensgefährtin Gertraud A. war als Zeugin geladen und untermauerte seine Angaben in jeder Hinsicht. Sie gab an, dass sie mit allen Mitteln versucht habe, die Schwangerschaften vor ihm zu verbergen. Außerdem leugnete sie - anders als im ersten Verfahren - dass sie selbst gerne Kinder gehabt hätte. "Er hat gesagt, er hat schon drei Kinder und will keine mehr, damit war das Thema für mich erledigt."

Bei vielen Zeugen ging es um die Frage, ob sie eine Schwangerschaft bei Gertraud A. bemerkt hatten oder nicht. Während Sportkollegen keine Veränderung aufgefallen war. Zu diesem Thema meinte der gynäkologische Gutachter Peter Husslein: "Es ist schwer vorstellbar, aber nicht gänzlich auszuschließen, dass die Gewichtszunahme während einer Schwangerschaft bei besonderer Unaufmerksamkeit eines Partners nicht bemerkt wird. Ich schließe aber aus, dass der Partner am Tag nach der Geburt diese radikalen Veränderungen nicht wahrnimmt." Dazu meinte Johannes G. nur: "Ich habe bei Gertraud nichts bemerkt."

"Spätestens bei der Geburt muss er alles gewusst haben", war Staatsanwalt Johannes Winklhofer in seinem Schlussplädoyer von der Schuld von Johannes G. überzeugt. Seiner Meinung nach hatte der Beschuldigte Gertraud A. "kontrolliert, dominiert und dirigiert" und sei damit an den drei Morden mitschuldig. "Die Anklage konnte keinen einzigen Sachbeweis untermauern", war dagegen Verteidiger Gerald Ruhri überzeugt.

Die Geschworenen befanden Johannes G. mit fünf zu drei Stimmen für schuldig des dreifachen Mordes als Beitragstäter. Der Beschuldigte wurde zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sowohl Verteidiger als auch Staatsanwalt kündigten Berufung an. (apa/red)