Salzburger Swap-Prozess: Stadt muss Anwaltskosten zurückfordern

Bei Rechtskraft der Urteile müssen Ex-Bürgermeister Schaden und zwei Spitzenbeamte Kosten für die Verteidigung rückerstatten Bisher 1,2 Millionen Euro

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Bernd Huber im Büro des amtsführenden Bürgermeisters Harald Preuner (ÖVP) bestätigte am Freitag gegen über der APA einen entsprechenden Bericht der "Salzburger Nachrichten". Der Beschluss ist demnach am Donnerstag in einer Sitzung der "Stadtregierung" gemeinsam mit den Klubvorsitzenden gefallen. Der Stadtsenat hatte vor etwa eineinhalb Jahren beschlossen, dass sich die Stadt die Anwaltskosten im Regressweg zurückholen kann. "Das wird nun durch eine Muss-Bestimmung ersetzt", so Huber, und zwar deswegen, weil man sich sonst selbst dem Vorwurf der Untreue aussetze. "Die Stadt muss das tun. Sonst sind wir alle im Amtsmissbrauch und wir sitzen als Nächste auf der Anklagebank", so Preuner.

Ebenfalls beschlossen wurde am Donnerstag, dass die Stadt ihren Zuschuss für die weiters anfallenden Kosten im Berufungsverfahren deckeln wird. Für die drei Beschuldigten - neben Schaden der Magistrats- und der Finanzdirektor der Stadt (beide hatten bei der Übertragung der Geschäfte noch andere Funktionen) - wird die Stadt jeweils maximal 20.000 Euro übernehmen.

Klar ist mittlerweile auch die berufliche Zukunft Heinz Schadens nach seinem Rücktritt vor zwei Tagen: Er wird mit Anfang Oktober in die Salzburger Arbeiterkammer zurückkehren, wo er seit seinem Wechsel in die Politik im Jahr 1992 freigestellt war und ein Rückkehrrecht hatte. Schaden wird dort die kommunalpolitischen Agenden übernehmen.

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