13-Jährige sexuell
missbraucht: 15 Monate bedingt

Urteil bereits rechtskräftig - Angeklagter Salzburger umfassend geständig

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"Es tut mir leid, was passiert ist", sagte der bisher unbescholtene Mann zur Vorsitzenden des Schöffensenates, Richterin Anna-Sophia Geisselhofer. Sein Verteidiger legte während der Verhandlung das geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro in bar auf den Tisch des Opferanwaltes. Laut Staatsanwalt Paul Tumfart war die Beweislage erdrückend.

Zu der Tat war es im Mai 2015 auf einer Hütte im Pongau gekommen. Der Angeklagte bot dem Mädchen an, nach einer Geburtstagsfeier dort zu übernachten. Der Aktenlage zufolge war die Schülerin mit den sexuellen Handlungen einverstanden. Der Beschuldigte gestand bei dem Prozess ein, dass er gewusst habe, dass sie noch unmündig war.

Der Salzburger war zum Tatzeitpunkt mit dem Vater des Mädchens befreundet. Laut Anklage haben das Opfer und der Salzburger nach einem Thermenbesuch, bei dem auch der Vater dabei war, des Öfteren über WhatsApp am Handy miteinander kommuniziert.

Der Beschuldigte ist verheiratet und hat zwei minderjährige Kinder. Die Strafe wurde unter einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Erschwernisgründe hatte das Gericht keine festgestellt. Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht.

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