Britische Behörde: Ryanair soll Streikopfer entschädigen

Billig-Airline beruft sich wiederum auf "außergewöhnliche Umstände"

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Ryanair hat sich bisher auf die Rechtsprechung berufen, dass Streiks zu den "außergewöhnlichen Umständen" zählen, bei denen die Airlines nicht zahlen müssen. Die CAA vertritt hingegen die Auffassung, dass bei diesen Crew-Streiks den Passagieren nach den EU-Richtlinien doch Entschädigungen zustehen.

Nach einem Bericht der britischen Nachrichtenagentur PA vom Mittwoch hat Ryanair daraufhin die Zusammenarbeit mit der CAA-Schlichtungsstelle ADR beendet.

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