Rauchen - VfGH lud zur öffentlichen Verhandlung

Mehrere Antragsteller begehren Aufhebung der Regelung in der Gastronomie

von

Vertreter der Kläger wurden heute zunächst gebeten, das Vorbringen zu erläutern. Verfassungswidrigkeit orten zwei Gastronomieunternehmen, eine 16-jährige Schülerin bzw. ihr Vater sowie die Wiener Landesregierung. Auch Vertreter des Bundes kamen zu Wort, laut deren Ansicht die Beibehaltung der geltenden Raucherregelung nicht gegen Verfassungsbestimmungen verstößt.

Mit dem Gang zum VfGH soll die geltende Rechtslage gekippt werden - die sich eigentlich im Mai 2018 ändern hätte sollen. ÖVP und FPÖ hatten im Nationalrat die Pläne aber rückgängig gemacht. Seither darf unter bestimmten Voraussetzungen in Lokalen weiter gequalmt werden. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hatte argumentiert, dass den Gastwirten durch ein Rauchverbot die Gastfreundlichkeit verboten würde, wie sie damals in der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage befand.

Die Antragsteller sehen dies völlig anders. Sie sind etwa überzeugt, dass die Gesetzeslage dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit widerspricht. Außerdem wird geltend gemacht, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Lokalen mit und ohne räumliche Trennung besteht bzw. auch in den Nichtraucherräumen die Konzentration gefährlicher Schadstoffe hoch ist. Auch werde die Gastronomie gegenüber anderen Gewerben bevorzugt, wird kritisiert.

Zudem, so heißt es etwa im Schriftsatz aus dem Wiener Rathaus, greift die Gastronomieregelung in die Erwerbsausübungsfreiheit von Arbeitnehmern ein. Denn diese hätten in der Regel keine Wahl, ob sie in einem Betrieb mit oder ohne Raucherbereich tätig sind. Auch die Gefährdung Jugendlicher wird beklagt. Für die Vertreter der Bundesregierung liegt die Regelung, so wurde heute ausgeführt, hingegen im "rechtspolitischen Ermessen" des Gesetzgebers - also in einem von der Verfassung gedeckten Rahmen.

In der Verhandlung wurden unter anderem Fragen zu den Unterschieden der Bestimmungen für die Gastronomie, für Hotels und Kantinen bzw. für Festzelte erörtert. Aber auch einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch die geltenden Regeln wurde breiter Raum gewidmet. Als geladener Sachverständiger referierte dazu der Umweltmediziner Manfred Neuberger.

Er berichtete von den Auswirkungen von chronischem Passivrauchen, das laut dem Arzt Erkrankungen der Lunge, des Herzens oder der Arterien zur Folge haben kann. Auch das Gedächtnis leide darunter, versicherte er. Da es keine Dosis gebe, in der die Schadstoffe gefahrlos seien, sei auch der Aufenthalt in den - meist ebenfalls belasteten - Nichtraucherbereichen in gemischten Lokalen ungesund.

Neuberger berichtete zudem von Studien aus Ländern, die das generelle Rauchverbot bereits eingeführt hätten. Diese haben laut dem Sachverständigen etwa ergeben, dass dort die Herzinfarkte um bis zu 20 Prozent zurückgegangen sind.

Der Verfassungsgerichtshof wird nun über die Causa beraten und dann das Ergebnis bekanntgeben. Wie VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein ausführte, wird dies entweder in schriftlicher Form erfolgen oder im Rahmen einer mündlichen Verkündung.

Kommentare