Prostata-Eingriff: Führerschein beinahe entzogen

68-Jähriger wollte höhere Gesundheitsausgaben steuerlich geltend machen Amtsärzte können Daten austauschen

Laut Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger wurde Helmut R., seit 40 Jahren unfallfrei unterwegs, nach einer Prostataoperation geraten, seine höheren Gesundheitsausgaben steuerlich geltend zu machen (als Sonderausgabe). Voraussetzung dafür war eine Untersuchung beim Amtsarzt. Dieser bestätigte eine "Erwerbsminderung", was 200 Euro Steuerersparnis brachte.

Zwei Monate später wurde ein Verfahren zum Führerscheinentzug eingeleitet. Wenn jemand so schwer krank ist, sei er möglicherweise fahruntauglich. Der 68-Jährige wurde neuerlich untersucht und konnte den Entzug der Lenkerberechtigung gerade noch verhindern. Doch diese wurde auf drei Jahre befristet. Jede Verlängerung ist mit Zeitaufwand und Kosten verbunden.

"Dies ist kein Einzelfall", weiß die ARBÖ-Verkehrsjuristin. Es kommt jedoch darauf an, wer für die Finanz mit der amtsärztlichen Untersuchung tätig wird. Sind es die Polizei-Amtsärzte, ist damit zu rechnen, dass sie gesundheitliche Beeinträchtigungen ihren Kollegen bei der Führerscheinbehörde weitermelden. Nimmt die Finanz dagegen die Dienste der zur Gesundheitsverwaltung gehörenden Amtsärzte in Anspruch, werden diese Daten kaum weitergemeldet."

Grundsätzlich ist es jedoch möglich, dass Behörden medizinische Daten auch anderen Behörden weiterleiten. Denn grundsätzlich gilt: "Im Rahmen des Datenschutzes dürfen personenbezogene Daten dann weitergegeben werden, wenn sie lebenswichtige Interessen dieser Person oder eines anderen betreffen." (apa)