Polens Kirche für strengeres Abtreibungsgesetz

Erzbischof Hoser fordert Verbot von Abtreibung unheilbar kranker Embryos

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Er verwies darauf, dass 2015 in Polen 96 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche erfolgt seien, weil der Verdacht auf eine Krankheit bei dem ungeborenen Kind bestanden habe. Hoser, Vorsitzender der Bioethik-Expertengruppe der Bischofskonferenz, rief alle Pfarren seiner Diözese zur Sammlung von Unterschriften für die Volksinitiative auf. Seine Diözese umfasst die östlich der Weichsel gelegene Hauptstadtregion. Das Bürgerkomitee braucht bis Mitte November mindestens 100.000 Unterschriften, damit sich das Parlament mit dem Gesetzesvorschlag befassen muss.

Das bestehende Gesetz erlaubt Abtreibungen in drei Ausnahmefällen: bei Gefährdung der Gesundheit der Frau, bei einer Vergewaltigung oder bei einer unheilbaren schweren Schädigung des Fötus. Jährlich werden in Polen etwa 1.000 legale Schwangerschaftsabbrüche registriert.

Die Regierungspartei PiS hatte vergangenen Oktober überraschend eine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes im Parlament abgelehnt. Ministerpräsidentin Beata Szydlo kündigte bei der damaligen Debatte im Sejm ein Hilfsprogramm für schwangere Frauen an, die sich trotz Diagnose einer unheilbaren Krankheit des Fötus für die Geburt und Erziehung des Kindes entschieden. Gegen die von einer Bürgerinitiative und der katholischen Kirche geforderte Ausweitung des Abtreibungsverbots hatten Zehntausende Polen demonstriert.

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