Polen - EU-Kommission zieht Artikel-7-Verfahren in Betracht

Timmermans verweist auf Entscheidung nächste Woche - Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit hat sich deutlich verschärft

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Artikel 7 sieht bei "schwerwiegender und anhaltender Verletzung" der im Vertrag verankerten Werte als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vor.

Die Brüsseler Behörde meldete "schwerwiegende Bedenken" an und forderte die polnische Regierung auf, ihre umstrittene Justizreform auszusetzen. Der Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans betonte, die Unabhängigkeit des polnischen Justizwesens werde "deutlich untergraben". Nach den polnischen Vorschlägen können Richter die im nationalen Richterrat sitzen, abgesetzt werden - ohne konkrete Begründung. Dazu kämen weitere Maßnahmen, auf die er heute nicht eingehen wolle. "Diese Reformen machen uns Sorge dahingehend, ob sie vereinbar mit der polnischen Verfassung sind". Eine unabhängige Überprüfung der Verfassung sei angesichts des Angriffs auf die Rechtsstaatlichkeit in der gegenwärtigen Lage gar nicht möglich. "So arbeitet doch kein unabhängiges Justizwesen".

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