Patienten in NÖ Pflegeheim
gequält: Zwei Festnahmen

Staatsanwaltschaft verwies auf Tatbegehungsgefahr

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Der Anklagebehörde sei bekannt geworden, dass zwei der Beschuldigten wieder im Pflegebereich tätig gewesen seien. Daher sei die Festnahme angeordnet und Mittwochmittag vollzogen worden.

Die beiden am Mittwoch Festgenommenen seien im selben Wiener Pflegeheim beschäftigt gewesen, sagte Staatsanwalt Karl Wurzer zur APA. Sie hätten dabei - nach ihrer Entlassung in Kirchstetten im Oktober 2016 - wieder als Pfleger für alte, demente und pflegebedürftige Menschen gearbeitet. Deshalb habe Tatbegehungsgefahr bestanden.

Die Einvernahmen der - im Fall Kirchstetten - Tatverdächtigen waren am Mittwochnachmittag im Gang. Nach Prüfung der Verantwortung werde die Staatsanwaltschaft vermutlich am Donnerstag entscheiden, ob U-Haft beantragt wird, sagte Wurzer.

Am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft St. Pölten zu dem seit Oktober 2016 laufenden Ermittlungsverfahren gegen fünf ehemalige Pflegekräfte des Pflegeheims in Kirchstetten (NÖ) mitgeteilt, dass die Beschuldigten nicht geständig seien. Sie würden die ihnen vorgeworfenen Tathandlungen bestreiten und Verleumdung geltend machen.

Das Quintett stehe im Verdacht, im Rahmen der pflegerischen Tätigkeit Heimbewohner gequält und vernachlässigt und strafbare Handlungen gegen deren sexuelle Integrität und Selbstbestimmungen begangen zu haben, sagte Leopold Bien von der Staatsanwaltschaft. "Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen wurden und werden zahlreiche Personen als Zeugen vernommen."

"Zur weiteren Abklärung der Tatvorwürfe wurde auch ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger damit beauftragt, die Heimbewohner zu begutachten und allfällige Gesundheitsschädigungen als Folgen der Taten festzustellen." Die Ermittlungen hätten - auch nach Rücksprache mit dem Gutachter - bisher "keinerlei Hinweise auf vorsätzliche oder fahrlässige Tötungsdelikte zum Nachteil von Heimbewohnern" ergeben, teilte Bien mit.

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