Parteienförderung vor Erhöhung auf 31,1 Mio. - Kraker hat Bedenken

Valorisierung der Bundesförderung wird heuer erstmals schlagend

von

Der Bund hat die Parteienförderung 2012 kräftig erhöht - parallel zur Schaffung neuer Transparenzregeln. Außerdem wurde eine "Valorisierung" der Fördermittel festgeschrieben, sobald die ab 2013 aufgelaufene Inflation einen Schwellenwert von fünf Prozentpunkten überschreitet. Das wäre heuer der Fall, womit im April eine Erhöhung der Fördermittel von 29,4 auf 31,1 Mio. Euro fällig wäre.

Wie Kraker in einem mit vorigem Freitag datierten Schreiben an die Parteichefs, über das am Dienstag auch die "Kronen Zeitung" berichtet hat, weiter mitteilt, wäre von der Erhöhung auch die Wahlkampfkosten-Obergrenze betroffen: Derzeit dürfen die Parteien 7,0 Mio. Euro für Wahlkämpfe aufgeben, künftig wären es fast 7,4 Mio. Euro. Parteispenden müssten erst ab 3.700 Euro offengelegt werden (derzeit 3.500 Euro). Die sofortige Veröffentlichung von Großspenden wäre erst ab 52.825 Euro verpflichtend (derzeit 50.000 Euro).

Kraker weist in dem Schreiben darauf hin, dass der Rechnungshof keinen Handlungsspielraum bei der Festsetzung der Erhöhung hat: Er muss die Valorisierung laut Parteiengesetz kundmachen, kann ihre Höhe aber nicht beeinflussen. "Ebenso wenig kann der Rechnungshof inhaltlich prüfen, ob die Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden", beklagt Kraker: "Das ist aus meiner Sicht unpassend."

Verhindert werden könnte die Erhöhung der Parteienförderung nur durch einen Gesetzesbeschluss. Für die Länder gelten übrigens andere Regeln: Sie dürfen ihre Parteienförderung jährlich anheben.

Kommentare