Opfer nahm Tat mit Handy auf: 45-Jähriger vergewaltigte Ex-Freundin seines Sohnes

Büßte erst kürzlich Haftstrafe wegen Missbrauchs ab Wies Vorwürfe zurück: "Ich hab' ja selber Kinder!"

Vor allem aber wird er vom Handy seines nunmehrigen Opfers belastet: Damit lassen sich auch Sprachaufzeichnungen vornehmen, und das 18 Jahre alte Mädchen hatte offenbar zufällig diese Funktion in Betrieb, als der Mittvierziger laut Anklage über sie herfiel, nachdem er zuvor wiederholt körperliche Annäherungsversuche gestartet hatte und stets abgewiesen worden war.

Als sich sein Sohn von dem Mädchen trennte, hatte der Zuckerbäcker die 18-Jährige in seiner winzigen Wohnung aufgenommen. "Sie hat nicht gewusst, wohin sie soll. Und sie hat in ihm eine Vaterfigur gesehen", erklärte Staatsanwältin Natascha Michel. Schon bald soll der Mann die junge Mitbewohnerin bedrängt haben, im Mai 2006 brach er der Anklage zufolge erstmals gewaltsam ihren Widerstand, als sie in den Morgenstunden am Computer saß.

Auf ihrem Mobiltelefon ist deutlich zu hören, wie sie ihn weinend anfleht, endlich aufzuhören. Dennoch bekannte sich der 45-Jährige vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Thomas Schrammel) "nicht schuldig": "Sie hat rein am Telefon herumgeblödelt. Ich hab' blöderweise mitgemacht. Sie hat gut spielen können! Sie hat sich von einer Minute auf die andere verstellen können."

Als die 18-Jährige nach diesem Vorfall ausziehen wollte, versteckte er ihr den Reisepass. Er soll sie auch bedroht haben. Das Mädchen fand jedoch einen Freund in ihrem Alter, der sie unterstützte. Als sie ihre Sachen aus der Wohnung abholen wollte, soll sie der Zuckerbäcker noch ein Mal zum Sex gezwungen haben.

"Möglicherweise ist ihr die Fantasie durchgegangen", vermutete der Verteidiger. Die junge Frau sei drogen- und alkoholabhängig, "daher lässt sich das, was sie behauptet, mit dem, was auf dem Papier steht, nicht in Einklang bringen", verwies er auf angebliche Widersprüche zwischen der im gerichtlichen Vorverfahren abgelaufenen kontradiktorischen Einvernahme der 18-Jährigen und der Anklageschrift.

Der Prozess wurde schließlich vertagt, um ein Mobiltelefon eines Zeugen von einem EDV-Experten untersuchen zu lassen. Dieser hatte angegeben, der Angeklagte habe darauf eine Nachricht mit einer Art Tatsachengeständnis hinterlassen.
(APA/Red)