Neues Ärztegesetz vom Ministerrat beschlossen

Ärztevorbehalt für Alternativmedizin nach Kritik in Begutachtung herausgenommen

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Im ursprünglichen Entwurf hatte es noch geheißen, die Ausübung des ärztlichen Berufes umfasse jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit "einschließlich komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren". Wie ÖVP-Gesundheitssprecherin Gaby Schwarz mitteilte, ist dieser Passus in der nun vom Ministerrat beschlossenen Version nicht mehr enthalten.

Vorangegangen war dieser Streichung heftige Kritik im Begutachtungsverfahren. So hatten sich nicht nur die Anbieter von alternativen Verfahren, wie etwa Osteopaten massiv dagegen gewehrt, sondern auch die Wirtschaftskammer. Letztere hatte darauf hingewiesen, dass unter komplementäre Heilverfahren auch Hautanalysen oder Massagen fielen, was zu den Kerntätigkeiten gewerblicher Berufe wie Kosmetikern, Fußpflegern und Masseuren gehöre. Auch Wohlfühlangebote etwa in Hotels könnten betroffen sein.

Nach wie vor enthalten sind in dem nun vom Ministerrat beschlossenen Entwurf die Möglichkeit für Ärzte andere Ärzte anzustellen, Änderungen bei der Notarztausbildung und auch eine Regelung über den ärztlichen Beistand für Sterbende.

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