Neue Verordnung: Vermietverbot für Wohnungen mit unsicheren Elektroanlagen

Gilt nur für neu abgeschlossene Hauptmietverträge 50 Tote jährlich durch Stromschläge & Elektrobrände

Neue Verordnung: Vermietverbot für Wohnungen mit unsicheren Elektroanlagen

"Wohnungen mit unsicheren Elektroanlagen dürfen in Österreich nicht mehr vermietet werden." erläuterte Josef Witke, Bundesinnungsmeister der Elektrotechniker. Und relativierte gleich: Betroffen sind neu abgeschlossene Hauptmietverträge, die dem Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen. Es gibt also einige Ausnahmen. Die detaillierte Überprüfung der gesamten Elektroanlage einer 70 Quadratmeter großen Wohnung kostet samt Befund etwa 250 Euro, rechneten die Experten vor. Bei der Neuvermietung haben nun sowohl Mieter als auch Vermieter ein Übergabeprotokoll in Händen, das bei Unklarheiten beiden Seiten eine Sicherheit bietet, sollte es zu Problemen kommen.

Immer noch viele Ausnahmen
Das bedeutet: Bei der Verlängerung eines Mietvertrages oder dem Eintritt eines Angehörigen in ein bestehendes Mietverhältnis muss die Anlagenüberprüfung nicht vorgenommen werden. Ebenfalls bisher ausgenommen: Untermietverträge und Ein- und Zweifamilienhäuser. Weder nachvollziehbar noch verständlich, kritisierte Witke, der die neue Regelung grundsätzlich als "Meilenstein" sieht. Zehn Jahre lang habe man dafür gekämpft, eine derartige Verordnung zu schaffen.

"Je älter, desto gefährlicher"
"Endlich legt eine Rechtsnorm das Recht jedes Mieters auf eine sichere Elektroanlage fest" erklärte er. Von den rund 3,9 Millionen heimischen Wohnungen sind etwa zwei Millionen betroffen. 1,7 Millionen davon wurden vor 1991 errichtet - die meisten dieser Elektroanlagen entsprechen nicht den Sicherheitsanforderungen des gültigen ETG 1992 (Elektrotechnikgesetz). "Es gilt die Vermutung: Je älter, desto gefährlicher", so Witke. "Zehntausende alte Elektroanlagen sind hierzulande noch in Betrieb - zum Teil aus der Kaiserzeit." Bis dato mussten heimische Elektroanlagen zwar theoretisch überprüft werden - wann und wie oft war aber in keinem Gesetz festgelegt.

Tipps, wie sie ihr Recht durchsetzen können
Mietrechtsexperte Christoph Kothbauer sprach über die rechtlichen Folgen der Novelle und gab möglichen Betroffenen Tipps, wie sie ihr Recht durchsetzen können. So lohne sich der Gang zur Schlichtungsstelle, auch wenn diese keine bindenden Entscheidungen fällen kann. Erwähnenswert sei von allem die Tatsache, dass nun kein konkreter Schaden vorliegen muss, damit eine Mietzinsminderung rechtens und möglich ist.

Schon die Nichtvorlage eines Prüfprotokolls reiche aus - die "Angst vor einer desolaten Elektroanlage" kann den Vermieter also teuer zu stehen kommen. Wie viel genau sei derzeit schwer zu beziffern - grundsätzlich sei eine Herabsetzung auf bis zu 77 Cents pro Quadratmeter (Kathegorie D) möglich. Wird eine Behörde aktiv, kann die Strafe zwischen 300 und 1.000 Euro liegen.

(apa/red)