Neuauflage im Prozess um Sex-Übergriff am Wiener Donauinselfest 2017

OGH hob Ersturteil wegen Aktenwidrigkeit auf - Zweite Verhandlung am kommenden Donnerstag

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Prozessgegenständlich sind Szenen, die am 24. Juni 2017 gegen 23.00 Uhr vor einer Konzertbühne den Ausgang nahmen. Ein junger Afghane tanzte zunächst eine slowakische Studentin, die in Wien ein Erasmus-Semester absolvierte, an, bedrängte sie und nahm ihre Verfolgung auf, als diese sich fluchtartig entfernte. Er soll sie eingeholt, mit einem Würgegriff gepackt und ins Gebüsch gezogen haben, was zwei Polizisten mitbekamen. Die Beamten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) kamen der jungen Frau zu Hilfe, einer zog laut Anklage den 20-jährigen Burschen von ihr runter, der bereits auf der am Boden Liegenden kniete.

Entgegen der Anklage und der deutlichen Zeugenaussage eines Polizisten qualifizierte ein Schöffensenat die Tat nicht als versuchte Vergewaltigung, sondern als geschlechtliche Nötigung. Es sei "einigermaßen zweifelhaft", dass der Angeklagte vor hatte, "einen Geschlechtsverkehr im Sinne einer vaginalen Penetration zu vollenden", hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Und weiter: "Nicht einmal die Hose hat er ihr ausgezogen. Er hat versucht, ihr das Leibchen auszuziehen." Der bis dahin unbescholtene Afghane fasste 18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt aus, wobei der Richter dem Burschen einen Strafaufschub empfahl, um seine Lehre abschließen zu können.

Dieses Urteil hielt der Überprüfung des OGH nicht stand, der dem Erstgericht eine "unvollständige Beweiswürdigung" bescheinigte. Die Angaben des in der Hauptverhandlung ausführlich vernommenen Polizisten wären "stillschweigend übergegangen" worden, was der OGH einer "Aktenwidrigkeit" gleichsetzte. Mit der Schilderung der Polizisten sei eine "Gewaltanwendung dokumentiert", konstatierte der OGH.

Nun muss ein neu zusammen gesetzter Schöffensenat (Vorsitz: Daniela Zwangsleitner) die Beweislage noch ein Mal prüfen. Das Urteil soll am Donnerstagnachmittag fallen.

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