Nach Uber-Boom: Wien
verschärft Regeln für Mietwägen

Gleichzeitig Erleichterungen für Taxiunternehmen vorgesehen

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Die neue "Wiener Landesbetriebsordnung für das Taxi- und Mietwagen-Gewerbe" (LBO) soll mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten, teilte ein Sprecher von Stadträtin Renate Brauner (SPÖ) der APA mit. Gemeinsam mit Experten und der für Taxis und Mietwägen zuständigen Innung sei die bisherige Landesbetriebsordnung "entrümpelt und vereinfacht" worden, heißt es.

Die neue LBO komme mit halb so vielen Regelungen wie die bisherige aus. So wurden Bestimmungen wie die Regelung der genauen Mindestmaße eines Taxi-Dachschildes gestrichen. Außerdem soll es Erleichterungen für Taxis bei Großevents geben: Bei Veranstaltungen ab 1.000 erwarteten Besuchern dürfen sie künftig legal auf Kunden warten und nicht mehr nur auf Taxistandplätzen.

Viele Bestimmungen der bisherigen Betriebsordnung hätten vor allem das Taxigewerbe betroffen. Die verstärkte Nutzung von Diensten der Sharing Economy, wie zum Beispiel Uber, mache es jedoch notwendig, die Qualitätsanforderungen des Taxigewerbes auf das Mietwagengewerbe auszuweiten, heißt es vonseiten der Stadt.

So schreibt die neue Verordnung vor, dass Mietwagenbetreiber künftig ebenso wie Taxibetreiber bei der Anmeldung einen Bescheid der Zulassungsbehörde vorlegen müssen, der feststellt, dass das Auto bestimmten Qualitätsanforderungen entspricht. Diese betreffen die Ausrüstung, wie etwa eine verpflichtende Klimaanlage, die Beschaffenheit und die Kennzeichnung der Fahrzeuge. Fahrzeuge, deren Überprüfung nicht länger als ein Jahr zurückliegt, sind von der Überprüfung ausgenommen.

Außerdem müssen mit der Neuregelung nicht nur Taxis, sondern auch Mietwagen-Neufahrzeuge mit einem Euro-6-Motor ausgestattet sein. Wie es von den Taxiunternehmen gefordert wurde, wird auch die Rückkehrpflicht für Mietwagen explizit vorgeschrieben. Sie müssen wie Taxifahrer nach einer Fahrt zur Betriebsstätte zurückkehren.

Gleichzeitig wird in der neuen LBO die Abgrenzung zwischen Taxis und Mietwagen streng geregelt. Die Kennzeichnung von Mietwagen mit Dachschildern bzw. deren Ausstattung mit Taxametern ist verboten. Alle Maßnahmen, die den Eindruck erwecken könnten, Mietwagen seien Taxis, müssen unterlassen werden.

Bisher war auch das Gästewagengewerbe, also beispielsweise die Abholung vom Bahnhof durch Hotels, durch die jetzige Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung reguliert. Da es in Wien derzeit lediglich 40 aufrechte Berechtigungen dafür gebe, wird diese Branche durch die neue Verordnung nicht mehr geregelt.

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