Nach Prozess um Baby-Tod:
Strafe für Mutter erhöht

Auf vier Jahre unbedingt - Lebenslange Haft für Vater wegen Mordes

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Die Eltern waren Ende November des Vorjahres in St. Pölten vor Gericht gestanden. Die 27-jährige Mutter wurde in der zweitägigen Geschworenenverhandlung wegen Quälens und Vernachlässigens einer unmündigen Person zu drei Jahren Haft, davon 31 Monate bedingt, verurteilt. Den damals verhängten unbedingten Teil hatte sie bereits in U-Haft verbüßt.

Der dreieinhalb Monate alte Säugling war am Abend des 11. Februar 2017 in lebensbedrohlichem Zustand ins Krankenhaus St. Pölten gebracht und von dort ins Wiener SMZ Ost überstellt worden, wo er in der Nacht zum 12. Februar starb. Festgestellt wurden frische Kopfverletzungen, aber auch ältere Blessuren. An jenem Tag waren er und sein eineinhalb Jahre alter Bruder in der Obhut des 31-jährigen Vaters gewesen, weil seine Partnerin zu einer "Damenrunde" nach Wien gefahren war.

Der Bub war am 29. Oktober 2016 viel zu früh auf die Welt gekommen und bis zum 23. Dezember im Spital geblieben. In den folgenden sechs Wochen zuhause war das Baby unruhig und weinte viel. An jenem Nachmittag im Februar kam es zu stumpfer Gewalteinwirkung am Kopf, die zu einem Schädelbruch führte - der Säugling war mit dem Kopf gegen eine Wand geschleudert worden.

Die Mutter habe es unterlassen, dem Vater Einhalt zu gebieten, und nicht für eine medizinische Behandlung des Buben gesorgt, lautete der Vorwurf der Anklägerin in der Geschworenenverhandlung. Die Frau hatte den vom Spital erhaltenen Monitor zur Überwachung der Atmung des Frühchens nur zwei Wochen lang verwendet. Einen Kontrolltermin am 22. Jänner nahm sie nicht wahr - und sie hatte nicht reagiert, als sie blaue Flecken an ihrem Baby bemerkte.

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