Nach NÖ-Wahl: Eine Anfechtung beim VfGH eingelangt

Liste WFNOE kritisiert Briefwahl, Listenbezeichnungen und Stimmabgabe für Zweitwohnsitzer

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Die Frist für Anfechtungen lief am Donnerstag um 24.00 Uhr ab. Die niederösterreichischen Grünen hatten wenige Stunden zuvor mitgeteilt, dass sie auf den Gang zum VfGH verzichten würden.

Landessprecherin Helga Krismer begründete die Entscheidung damit, dass die Mittel fehlen würden, eine Wahlanfechtung insbesondere der ÖVP zugutekäme und gleichermaßen Verantwortung für die Bundesgrünen (durch Übernahme eines Schuldenberges, der abgebaut werden müsse) wie für die Wähler bestünde. Die Wahl sei "verfassungswidrig" abgelaufen, hatte sie am Dienstag betont. Krismer verwies diesbezüglich auf Probleme im Zusammenhang mit dem im vergangenen Juni beschlossenen NÖ Landesbürgerevidenz-Gesetz.

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