Mutter erstochen: Sechs Jahre Haft

23-Jähriger wurde in Korneuburg nur wegen Totschlags, nicht wegen Mordes verurteilt

von
Justiz - Mutter erstochen: Sechs Jahre Haft

Die Geschworenen entschieden die Schuldfrage mit fünf zu drei Stimmen. Die Staatsanwältin, die Mord angeklagt hatte, gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Bei der Auseinandersetzung war es um eine geplante USA-Reise des gescheiterten Studenten gegangen, die die Mutter ablehnte. Laut Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner war der junge Mann zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, wenngleich sie ihm eine schizoide Persönlichkeitsstörung attestierte - eingeschränkte Emotionalität, Unsicherheit, aufgewachsen mit einer psychisch kranken Frau, die ihn nach außen abkapselte.

Jahrelanger Psychoterror

Verteidiger Marcus Januschke, der auf Totschlag plädierte, hatte von jahrelangem Psychoterror seitens der Mutter gesprochen. Die Frau, die unter Wahnvorstellungen und Stimmungsschwankungen gelitten habe, hätte seinen Mandanten bis zuletzt wiederholt beschimpft und sogar an den Haaren gezogen.

Aus Sicht der Staatsanwältin hatte der junge Mann zuvor Überlegungen zu der Tat angestellt. Sie verwies darauf, dass er bereits im August im Internet danach gesucht hatte, wie man Aussehen und Identität verändern könnte. Ein IT-Sachverständiger hatte den Suchverlauf wiederherstellen können, obwohl der Angeklagte nach der Tat die Festplatte seines Laptops gelöscht hatte.

Flucht in die USA

Am Tag nach dem Tod seiner Mutter besorgte sich der Angeklagte Reinigungsmittel für die Wohnung und eine Baufolie, in die er die Leiche einwickelte. In einem Reisebüro buchte er einen Flug nach Atlanta, löste am 8. September 2014 sein Konto auf und flog in die USA - im Oktober wurde er in Portland im Bundesstaat Oregon festgenommen.

Er bereue zutiefst, was er getan hatte, sagte der Beschuldigte. Ruhig wirkend schilderte er dem Gericht unter dem Richtervorsitz von Anna Wiesflecker, dass seine Mutter ihn gepackt, ins Zimmer gedrängt und angeschrien habe. Da sei alles aus ihm herausgebrochen, "die Schläge und Misshandlungen der letzten Jahre...". Als sie sich an den Esstisch setzte, schlug er von hinten zu - und als sie zur Seite sank, griff er zum Messer. Die Angaben deckten sich mit den festgestellten Verletzungen im Nacken und Halsbereich, erläuterte Gerichtsmediziner Wolfgang Denk.

Kommentare

Oberon
Oberon melden

Ich kann mir ansatzweise vorstellen, was der 23-Jährige bei seiner psychisch kranken Mutter mitgemacht hat, verstehe aber die Strafe nicht.
Totschlag: § 76. Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“
Was verstehe ich daran nicht? Ist es eine allgemein(?) ....

Oberon
Oberon melden

... begreifliche Gemütsbewegung, sich an seine Mutter von hinten anzuschleichen, sie mit einem Briefbeschwerer bewusstlos zu schlagen und sie mit 36 Messerstichen (Quelle: vienna.at) zu ermorden? Also, ich fühle mich da nicht angesprochen!
Es gibt mehrere Möglichkeiten, zu handeln. Man kann einer unangenehmen Situation auch ausweichen. Der Täter ist kein Kleinkind mehr und hätte sich schon....

Oberon
Oberon melden

... lange von seiner Mutter lösen können, hat es jedoch nicht getan und sich von ihr abhängig gemacht.
Bezeichnend für unsere derzeitigen Urteile ist, dass der Täter mit Totschlag durchgekommen ist, obwohl er bereits im August Vorbereitungen zum Verändern seines Aussehens getroffen hat.

Wergznase melden

Natürlich hätte es andere Möglichkeiten zu handeln gegeben. Deswegen ist es ja auch zu einer Verurteilung gekommen. Ob die "Vorbereitungen zum Ändern des Aussehens" Vorbereitungen zur Tötung gewesen sind muss vor Gericht bewiesen werden. Offensichtlich ist so ein Beweis nicht erbracht worden.

Seite 1 von 1