Murkraftwerk: Beschwerde gegen
"Murcamp"-Räumung landete beim VfGH

Verfassungsgerichtshof forderte alle Akten an

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Norbert Mandl, Sprecher des Landesverwaltungsgerichts, bestätigte am Donnerstag eine Aussendung der Gruppe "Murxkraftwerk", wonach der VfGH die Aktenlage auf Rechtmäßigkeit prüfen wolle. Die Aufforderung zur Übermittlung der Unterlagen deute darauf hin, dass die Verordnung der Landespolizeidirektion, die zur Räumung des Camps geführt hatte, aufgehoben werden könnte. Eine Entscheidung dürfte noch im Jahr 2018 fallen.

Die Landespolizeidirektion Steiermark hatte im Sommer 2017 die Verordnung erlassen, die sich auf den Paragraf 37 des Sicherheitspolizeigesetzes bezog und mit derer das Camp geräumt wurde. Der Paragraf 37 betrachte das Camp als Versammlung, sagte Mandl, doch diese kann man - vereinfacht gesagt - nicht mit diesem Paragraf auflösen. Hinzu komme, dass der Paragraf einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Besitzers verlange. Diesen muss die Polizei feststellen. Tatsächlich haben aber die Rodungen in dem Bereich erst Monate später begonnen. Zuvor war das Camp auch schon monatelang geduldet worden, erklärte Mandl.

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