Lebenslange Haft für 24-jährigen Polizisten

Urteil nicht rechtskräftig

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Im Prozess war er geständig, im Oktober 2016 seine schwangere Lebensgefährtin erschossen und tags drauf seinen 22 Monate alten Sohn erwürgt zu haben.

Die Geschworenen entschieden einstimmig im Sinne der Anklage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verurteilte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Karina Fehringer verzichtete auf Rechtsmittel.

Erschwerend wurde das zusammentreffend mehrere Straftaten gewertet, führte der Vorsitzende des Schwurgerichts, Stefan Apostol, in seiner Urteilsbegründung aus. Zudem habe der 24-Jährige seinen Sohn Noah "besonders grausam" und "qualvoll erwürgt". Mildernd waren der bisher tadellose Lebenswandel und sein reumütiges Geständnis.

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