Mord an Carmen Wieser kommt vor Schwurgericht

Kassette der Telekom Austria als Beweismittel zugelassen

Mord an Carmen Wieser kommt vor Schwurgericht

Der 28-jährige Florian S. aus Innichen, der seit November 2000 in Venedig in Untersuchungshaft sitzt, ist wegen Mordes, sexueller Gewalt, Freiheitsberaubung und Beseitigung einer Leiche angeklagt. Die Leiche der erdrosselten 19-jährigen Carmen Wieser aus Sillian in Osttirol war am 6. November 2000 in einem Wassergraben bei San Stino di Livenza nahe Venedig gefunden worden. Die junge Frau war noch in der Nacht des Mordes im Pustertal unterwegs. Florian S., der den Abend mit Carmen Wieser verbracht hatte, wurde wegen dringenden Mordverdachts verhaftet.

Kurz vor dem Mord hatte Carmen Wieser noch verzweifelt versucht, eine Freundin anzurufen. Da diese nicht ans Telefon ging, wurde der Hilfeschrei von dem Anrufbeantworter der Telecom Austria aufgenommen. Auf diesem Tonband sei laut Rechtsanwalt Roland Riz - Anwalt der Familie Wieser - zu hören, wie Carmen Wieser verzweifelt versucht hatte, sich von den beiden Männern, die sie im Auto festhielten, freizumachen. Wer der zweite Mann war, der neben Florian S. auf dem Band zu hören sei und der den Wagen gefahren hat, konnte bis heute nicht festgestellt werden. Das Tonband wurde von Richterin Scheidle für das Schwurgerichtsverfahren als Beweismittel zugelassen.

Wie Rechtsanwalt Roland Riz gegenüber der APA erklärte, würden die Beweise ausreichen, um den Angeklagten Florian S. wegen Totschlages oder Mordes zu verurteilen. Riz sagte am Freitag nach der Vorverhandlung: "Für mich bestehen keine Zweifel, dass S. die junge Frau erwürgt hat, wenn vielleicht auch nicht mit Absicht." Florian S. hüllt sich in Schweigen und bestreitet nach wie vor, Carmen Wieser umgebracht zu haben.