Missbrauchsprozess: 37-jähriger Kärntner freigesprochen

Tochter von ehemaliger Lebensgefährtin hatte Vorwürfe erhoben

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Nach der Befragung des Angeklagten, der Mutter der Mädchen und mehrerer Zeugen war in der Verhandlung am Dienstagnachmittag die Gutachterin am Wort. Die Psychologin attestierte der heute 17-Jährigen eine posttraumatische Belastungsstörung und eine Borderline-Persönlichkeit mit massivem selbstverletzenden Verhalten. Ursache sei ein sehr traumatisierendes Erlebnis, so die Expertin. Das könne Missbrauch sein, aber auch andere Möglichkeiten seien denkbar.

Die Jugendliche und ihre Zwillingsschwester hatten nach ihrer Geburt bei der damals selbst erst jugendlichen Mutter nicht ausreichend Geborgenheit erfahren, daher litten sie auch darunter, die Bindung zur Mutter sei nicht gut. "Das ist auch ein Trauma", erklärte die Psychologin. Hinweise, dass die Aussagen über den Missbrauch durch Beeinflussung oder aus Aufmerksamkeitsstreben gemacht wurden, fand die Expertin nicht.

Die Sachverständige hat auch eine Analyse der Vernehmung des Mädchens durchgeführt. Anhand eines Schemas könne man sagen, ob Aussagen eher auf realen Erlebnissen beruhen oder nicht. Die Psychologin fand Hinweise, wonach die Aussagen der Jugendlichen "von hoher inhaltlicher Qualität" seien. Nach der Befragung der Sachverständigen wurde im Gericht die Aufzeichnung der mehrstündigen Vernehmung der 17-Jährigen vorgespielt.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer fällte schließlich den Freispruch. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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