Mindestsicherung: Einbeziehung in Krankenversicherung wird verlängert

Sozialministerin Hartinger-Klein: Ende 2018 auslaufende Verordnung wird weitergeführt

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In Österreich sei die Gewährleistung der sozialen Sicherheit und der Zugang zu Gesundheitsleistungen traditionell ein hohes Gut, erklärte die Ressortchefin in einer Stellungnahme gegenüber der APA. "Ich befürworte daher die Verlängerung der Integration der Bezieherinnen und Bezieher einer Bedarfsorientierten Mindestsicherung in das solidarische System der gesetzlichen Krankenversicherung und habe veranlasst, die erforderlichen legistischen Schritte für eine Verlängerung des Krankenversicherungsschutzes in die Wege zu leiten", so Hartinger-Klein.

Bisher wurden die Mindestsicherungs-Bezieher durch eine Verordnung in die Krankenversicherung einbezogen. Ursprünglich war die Regelung an das Vorhandensein einer Bund-Länder-Vereinbarung über die Leistungen der Mindestsicherung gebunden. Nach Auslaufen dieser Vereinbarung wurde die Verordnung für zwei Jahre (bis Ende 2018) verlängert, so das Ministerium. Würde der Versicherungsschutz wegfallen, dann wären für die Betroffenen (wie vor dem Jahr 2010) wieder die Länder in ihrer Kompetenz als Sozialhilfeträger für die gesundheitliche Versorgung zuständig.

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