Die niedrigste Lohngruppe sei besonders berücksichtigt worden, betonen die Chefverhandler der Arbeitgeber und der Gewerkschaft ProGe. Die letztes Jahr im Metallgewerbe vereinbarte Freizeitoption wurde ebenfalls verlängert. Bei den Karenzzeiten werden in Zukunft alle Karenzzeiten betreffend Ansprüche wie Kündigungsfrist, Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall angerechnet.