Messermord in Salzburg: Gericht fällt kein Urteil

Berufsrichter setzten Entscheidung der Geschworenen aus 20-jähriger Stefan M. hatte im Juni 2003 17-Jährigen getötet

Der Richtersenat am Salzburger Landesgericht war der Ansicht, dass die Laienrichter falsch entschieden haben. Nun muss sich der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien mit dem Fall befassen.

Die drei Berufsrichter (Vorsitz: Andreas Posch) schlossen sich der Argumentation des Verteidigers Alexander Rehrl an, der auf Notwehr plädierte. Nach Meinung der acht Geschworenen wurde die Notwehrsituation aber überschritten. Stefan M. habe "unangemessen" gehandelt. Nun wird der OGH die Strafsache prüfen. Sollte er die Meinung der Geschworenen nicht bestätigen, wird ein anderes Schwurgericht mit dem Fall neu betraut.

Am ersten Verhandlungstag hatte Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger die Einweisung von Stefan M. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Der drei Mal einschlägig vorbestrafte Kärntner leidet laut Gerichtsgutachter an einer schweren Persönlichkeitsstörung und Schizophrenie. M. gilt als sehr gefährlich.

Als Hintergrund der Messerstecherei wurde ein missglücktes Drogengeschäft genannt. Drei Männer forderten von Stefan M. 40 Euro zurück, die sie ihm für die Beschaffung eines Joints gegeben hatten. Die Burschen verfolgten den 20-jährigen Arbeitslosen bis vor dessen Zimmer in der Rudolf-Spängler-Straße. Nachdem sie die Türe eingetreten hatten, stach M. zu und tötete dabei einen 17-jährigen Bosnier aus Mondsee (OÖ). Dessen Freund und Landsmann Petar J. (21) erlitt leichte Verletzungen. (APA/red)