Verbrühtes Kind tot

Zweijähriges Mädchen wurde von Vater zur "Strafe" unter die Dusche gestellt

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Misshandlung - Verbrühtes Kind tot

Die Verbrennungen waren so gravierend, dass das Kind in Lebensgefahr schwebte. Dem Vernehmen nach war letztlich ein multiples Organversagen die Ursache. Mierau kommentierte das nicht: "Trotz aller ärztlichen Bemühungen ist das Mädchen heute Mittag seinen schweren Verletzungen erlegen", sagte er.

Gegen Vater und Mutter des Kindes wird ermittelt. Der 26-Jährige behauptete, irrtümlich heißes statt kaltes Wasser aufgedreht zu haben. Der 26-Jährige durfte die gemeinsame Wohnung und auch das Spital nicht betreten.

Strafrahmen für Vater könnte sich erhöhen

Gegen den Vater der Zweijährigen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Quälens einer Unmündigen. Wird er wegen dieses Delikts verurteilt, erhöhe sich jedenfalls der Strafrahmen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, der APA. Durch den Tod des Mädchens geht es nun um ein Delikt mit Todesfolge.

Die Anklagebehörde warte nun auf einen schriftlichen Bericht des Krankenhauses, bevor über weitere Schritte entschieden werden könne, sagte Bussek. Unterdessen sind die beiden Geschwister des Mädchens weiter bei der Mutter untergebracht. Bei ihnen handelt es sich um einen Säugling und einen Buben im Volksschulalter. Der Vater sei nach wie vor weggewiesen, sagte die Sprecherin des Jugendamts, Herta Staffa. Es gebe keine Hinweise, dass er sich nicht an die Verfügung halte.

Kommentare

Was findest du skurril dabei ? Willst du sagen, dass man ein Kind nur mit Tötungsabsicht verletzen kann ? Natürlich ist es nicht unmöglich, dass der Vater in Tötungsabsicht gehandelt hat, sehe aber keinen konkreten Anhaltspunkt dafür. Hätte er das Kind töten wollen, wäre da nicht ein zu Tode Prügeln, Erwürgen oder Ähnliches viel plausibler ?
Ich weiß, wie schnell man selbst reagiert, wenn das Wasser zu kalt oder zu heiß ist. Nur hat sich das Kind nicht selbst geduscht. Bei einem Erwachsenen mag es einige Zeit dauern, bis man ihn mit Warmwasser tödlich verletzt. Weißt du, um wieviel schneller das bei einem Kleinkind passiert ? Bzw bei welcher Wassertemperatur ?
Schon 45°C warmes Wasser ist für einen Erwachsenen sehr unangenehm warm. Wenn du jetzt nur den Duschkopf hältst und jemanden abspritzt, merkst du selbst von der Temperatur nichts. Wenn du ein auf Grund einer vorangegangenen Situation zappelndes und schreiendes Kind in der Badewanne vor dir hast - wie willst du dann bemerken, dass es dann (auch) auf Grund des heißen Wassers schreit ? Bei 45 oder auch 50°C gibts noch keinen Dampf oder sonstige Anzeichen, außer man kriegt es selbst ab. So oder so, weder du noch ich kennen die Details. Aber du willst schon ein fertiges Urteil zimmern und unterstellst dazu sogar Tötungsabsicht. Was willst du damit erreichen ?

Wenn die Tötung nicht beabsichtig war??? Nur die Verletzung oder wie?? Sorry, aber was ist das für eine skurrile Ansicht? Schon mal unter der Dusche selbst heiss und kalt verwechselt? Wie schnell man da reagiert muss nicht extra erwähnt werden.....außer man will erst gar nicht reagieren. Akteneinsicht oder seltsamer Besserwisser?

Wenn die Tötung nicht beabsichtigt war, und davon gehe ich mal aus (egal ob "Bestrafung", Boilergebrechen oder sonstwas), ist er schon drin.

Wenn es eine Hölle gibt, dann ist sie ihm sicher.

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Tja, der "spontante Volkszorn" hat eben seine eigenen Gesetze. In manchen Regionen der Welt kommen viele Erwachsene und Kinder täglich auf noch bestialischere Weise ums Leben - werden sogar absichtlich getötet. Und der Volkszorn ist diesbezüglich noch leiser.

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Der spontane Volkszorn von Herrn und Frau Österreicher zeigt klar, in diesem Land herrscht der Neid vor der Zivilcourage.
Was die Haftgründe angeht, über dieses Argument kann man nur schmunzeln, wenn man ein wenig Einblick in die grundsätzliche Vorgehensweise unserer Justiz hat.

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Ich halte das Entgegenstellen gegen einen Volkszorn bzw Lynchmobs eher für Zivilcourage als das Mitschwimmen in Selbigem.

Wenn Herr Kartnig mit Fußfessel durch die Stadt spaziert oder fein diniert, dann regt das eine ganze Nation auf und die Zeitungen sind über Wochen voll davon. Wenn ein kleines Kind auf bestialische Weise durch den eigenen Vater zu Tode kommt, stellt man weder Gründe für eine U-Haft fest, noch schreien Volk und Medien lauter als bei Wirtschaftsverbrechen. Das ist normal?

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Ein wichtiger Punkt in der Strafzumessung ist die krimineller Energie, die in der Tatausführung gipfelt. Mit einem Wirtschaftsverbrechen ist in der Regel eine Berechnung, Gewinnabsicht, Planung und Ausführung über einen längeren Zeitraum verbunden. Bei diesem Fall ist wohl eher ein Ausnahmezustand, sozusagen ein "Durchbrennen der Sicherung" die Ursache für das tragische Ereignig. Nicht entschuldbar, daher strafbar. Wenn man hierfür schon lebenslängliches Wegsperren verlangt - ist dann deiner Meinung nach ein geplantes, mit Tötungsabsicht verbundenes vorsätzliches Verbrühen eines Kinder nicht mehr schlimmer als das, was hier passiert ist ? Diese doch sehr fragwürdige Einstellung wäre nämlich notwendig, um so eine Forderung stellen zu können.
Nicht umsonst gibt es im Strafgesetz einen Unterschied zwischen Totschlag und Mord. Auch wenn man kein Rechtsexperte ist, sollte man den Unterschied sehr wohl kennen wenn man sich ein Urteil anmaßt.

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Man muss wahrlich kein Rechtsexperte sein, es reicht leider schon der Hausverstand um Seriosität und Kompetenz unserer Justiz und deren Handlanger klar infrage zu stellen. Eine Staatsanwaltschaft die im aktuellen Fall nicht sofort die Haft verhängt ist für mich menschlich und auch fachlich nicht tragbar. Oder steckt hinter dieser entsetzlichen Tat noch zu wenig kriminelle Energie?

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Es gibt klare Voraussetzungen für die Verhängung einer Untersuchungshaft, beispielsweise Verdunkelungs-, Tatbegehungs- oder Fluchtgefahr. Wenn diese nicht ausreichend gegeben sind, wird keine U-Haft verhängt. Empörung seitens "des Volkes" reicht nicht aus. Nicht in einem Rechtsstaat.

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Es gibt klare Voraussetzungen für die Verhängung einer Untersuchungshaft - beispielsweise Tatbegehungs-, Verdunkelungs- oder Fluchtgefahrt. Sind die Voraussetzungen nicht ausreichend erfüllt, ist eben keine Untersuchungshaft zu verhängen. Simple Empörung reicht nicht. Nicht in einem Rechtsstaat. (Wiederholt eingegeben, da der Beitrag nach dem ersten Versuch nicht aufschien).

Annforever melden

Österreich für einen Rechtsstaat zu halten nenne ich mutig oder naiv.

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Auch wenn nicht alles perfekt sein mag, wenn man alle Staaten der Erde gemäß ihrer Rechtsstaatlichkeit reihen würde, läge Österreich wohl ziemlich weit vorne. Und gerade der Umstand, dass sich die Verhängung einer U-Haft nicht nach dem Zorn des Volkes richtet (was du ja in diesem Falle kritisierst) ist ein Zeugnis der Rechtsstaatlichkeit. Also was willst du jetzt ? Eine empörungsbasierte Justiz mit U-Haft, sofern man "das Volk" nur empört genug ist oder Rechtsstaatlichkeit - ein System, in dem sich der Staat (mehr oder minder perfekt) an die eigenen Regeln hält ?

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Meine werte Annforever, man sollte nicht immer alles glauben was Medien melden, man sollte immer bedenken dass diese Medien gewinnorientierte Firmen sind!
Durch meine Verwandschaft weiß ich in diesem Fall dinge die andere nicht wissen, beispielsweise dass niemand je bestätigt hat dass diese dusche eine Strafe war oder dass nach neuesten Erkenntnissen anscheinend eine Fehlfunktion des Boilers,

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schuld an dem zu heißen Wasser war, genauso wie diese Familie offensichtlich 3 Kinder hatte wovon eines bereits im Volksschulalter ist diese Familie jedoch niemals negativ bei irgendeinem Sozialamt etc aufgefallen ist!
Das einzige was in diesem Fall wirklich falsch läuft ist, dass Medien eine hetz jagt starten und sich für Falschmeldungen nicht verantworten müssen!!

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@Highlander, dann wäre aber der liebevolle Vater auch rechtlich schlecht vertreten, denn es würde wohl sofort jeder Anwalt bei einer derart unrechtmäßigen Anschuldigung mit einem Klagenhagel gegen alle Medien vorgehen...und das wird nicht von Verwandtschaft erzählt sondern in Gesetzestexten versteckt

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@Annforever, dann wäre aber der liebevolle Vater auch rechtlich schlecht vertreten, denn es würde sich wohl jeder gute Anwalt in dieser Situation zunächst mit der Strafanzeige / Anklage beschäftigen, und erst in zweiter Linie mit den Medien.

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Und mit Sicherheit kann man davon ausgehen, die Strafe wird geringer als bei jedem Wirtschaftsverbrechen ausfallen. Und UHaft ist ja offensichtlich auch nicht nötig, wurde ja nur einem Kind das Leben genommen. Man möchte schreien vor Wut.

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ich schlage einfach mal vor in so einem Fall nicht immer alles zu glauben was Medien berichten, am besten wäre es man glaubt in diesem Fall sogar absolut gar nichts von dem was in diesem Artikel geschrieben steht!

Susanna Schiefer-Hulman

und was kann ein 2 jähriges Kind so furchtbares getan haben, dass es so bestraft wird ????? das ist doch nicht erziehen sondern qäulen und misshandeln, !!! ich hoffe nur die Mutter lässt ihn nie wieder in die Nähe der beiden anderen Kinder...

Susanna Schiefer-Hulman

wie kann man kaltes Wasser mit heissem Wasser so lange verwechseln dass man sein Kind tötet?? Dampft etwa ein kaltes Wasser ??? da sollte man nur eines tun-wegsperren und niewieder freilassen, denn seine kleine Tochter kommt auch nie wieder ... wie kann man einem Kind so etwas antun, noch dazu seinem eigenem Kind ...

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