Wienwert - Liste Pilz fordert besseren Anlegerschutz

Kolba kündigt Gesetzesinitiativen für mehr Prävention, bessere Rechtsdurchsetzung und Klagsbefugnis für Cobin Claims an

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"In Österreich haben wir im Stakkato Finanzskandale und die Politik weigert sich seit Jahren, sowohl die Prävention als auch die Rechtsdurchsetzung für geschädigte Anleger zu verbessern. Schäden für Privatanleger in Millionenhöhe sind die Folge," ärgert sich Peter Kolba am Freitag in einer Aussendung.

Er fordert eine Verbesserung der Prävention, so sollte etwa bereits in der Werbung für Finanzprodukte auf deren Gefährlichkeit hingewiesen werden. Weiters sollte die Rechtsdurchsetzung durch ein effektives Sammelklagensystem verbessert werden. Und schließlich sollten gemeinnützige Institutionen, wie die von ihm mitgegründete Plattform Cobin Claims, auch zur Verbandsklage legitimiert werden. Derzeit seien nach dem Konsumentenschutzgesetz nur die Sozialpartner, der Seniorenrat und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zur Verbandsklage legitimiert.

Kolba kritisiert den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), Helmut Ettl, für dessen Aussage, dass die Anleihen des Immobilienentwicklers einfache Produkte wären, deren "Risiko für Kundige erkennbar gewesen wäre". Das ist für den Liste-Pilz-Abgeordneten "eine zynische Themenverfehlung. Die Produkte wurden ja vielmehr über Radio und Fernsehen eben genau an nichtkundiges Publikum verkauft. Das hätte die FMA abstellen müssen, doch wie häufig kamen deren Interventionen zu spät".

Auch die Wiener SPÖ werde sich zum Wienwert-Skandal äußern müssen, denn laut Medien saßen bis Herbst 2017 zwei ehemalige rote Gemeinderäte und ein ehemaliger roter Gewerkschafter in einem Beirat von Wienwert. Auch ein Syndikatsvertrag mit der Bundespensionskasse verwundert Kolba.

Wienwert habe "aggressiv" Anleihen auf Ö3 oder im ORF vor oder nach der "Zeit im Bild" beworben. So hieß es laut Kolba in einem Radio-Spot 2013: "6,5 Prozent. Grundbuchgesichert." und in Inseraten: "3-fach sicher: treuhandgesichert, prospektgeprüft, grundbücherlich eingetragen". Diese Werbung habe sich nicht an ein Fachpublikum, sondern ganz ersichtlich an die breite Masse der Sparbuchsparer gerichtet.

Diese Werbung sei gerichtlich als irreführend verboten worden (Oberlandesgericht Wien 26.2.2015, 1 R 221/14y). Da die Immobilien jeweils im Eigentum einer Zweckgesellschaft stünden, habe die Emittentin keinen Einfluss auf eine "grundbücherliche Sicherung"; diese werde in der Regel auch nur im zweiten Rang, nach der finanzierenden Bank, eingetragen. Und "prospektgeprüft" vermittle eine inhaltliche Kontrolle durch die FMA. Dabei prüfe diese nur formale Kriterien (Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit des Prospektes).

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