Wintereinbruch - Leichtfried will
längere Winterreifenpflicht für Lkw

Gilt bis Mitte April - Verlängerung um einen Monat bis Mitte Mai geprüft

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Das sagte er am Donnerstag im Ö1-"Mittagsjournal". "Wir haben es immer öfter mit Wetterkapriolen zu tun, späte Wintereinbrüche mit viel Schnee, der dann zu enormen Verkehrsbehinderungen führt. Das Hauptproblem sind Lkw ohne Winterreifen, die liegen bleiben, sich quer stellen und den Verkehr blockieren", sagte Leichtfried der APA.

Für Lkw über 3,5 Tonnen ist die Winterreifenpflicht unabhängig vom Wetter vorgeschrieben. Sie müssen ab 1. November bis 15. April zumindest auf den Antriebsrädern mit Winterreifen ausgestattet sein. "Wir prüfen eine Verlängerung um ein Monat", sagte Leichtfried. Für Busse gilt die Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrplan auch Schnee liegt, derzeit bis 15. März. Auch hier lässt der Verkehrsminister Experten eine Verlängerung prüfen.

Für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen gilt derzeit die situative Winterausrüstungspflicht. Autofahrer müssen von 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbedingungen Reifen mit der Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee) montiert haben. Bei durchgängiger Schnee- oder Eisdecke dürfen alternativ auf den Antriebsrädern Schneeketten montiert werden. Für Pkw soll sich laut Verkehrsministerium nichts ändern.

Ausnahmen von der Winterreifenpflicht gibt es für Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeres- und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist.

Freiwillig dürfen Winterreifen immer länger verwendet werden. Geregelt ist die Winterausrüstungspflicht im Kraftfahrgesetz (KFG). Die von Leichtfried geplanten Änderungen sollen im Wege einer KFG-Novelle durchgeführt werden.

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