Trotz des international anerkannten absoluten Folterverbots werde Folter nach wie vor in vielen Staaten angewandt. "Österreich und die anderen EU-Mitgliedstaaten verurteilen die Anwendung von Folter aufs Schärfste", so Kurz.
Österreich trete im Rahmen seiner Menschenrechtspolitik aktiv für Rechtsstaatlichkeit ein und unterstütze die unabhängigen Überprüfungs- und Präventionsmechanismen der UNO und des Europarats. Österreich habe sich 2016 dazu entschlossen, einer automatischen Veröffentlichung der Besuchsberichte des Antifolter-Komitees zuzustimmen, da Berichte internationaler Untersuchungsmechanismen nicht unter Verschluss gehalten werden dürften, hieß es.
Österreich habe 2012 das Fakultativprotokoll zur UN-Antifolterkonvention umgesetzt. Die Volksanwaltschaft stelle zudem einen effektiven nationalen Folter-Präventionsmechanismus mit sechs regionalen Kommissionen und einem Menschenrechtsbeirat dar: "Damit wurde auch die Rolle der Volksanwaltschaft als österreichische nationale Menschenrechtsinstitution weiter gestärkt", so Kurz.