"Krone"-Konflikt: Einstweilige Verfügung gegen Dichand-Sohn!

Wegen "Mafia"-Vorwürfen gegen WAZ Handelsgericht: "Eine Ehrenbeleidigung nach bürgerlichem Recht"

Michael Dichand hatte im September im Branchenblatt "Der Österreichische Journalist" behauptet, die WAZ arbeite in Kroatien mit einem Unternehmen zusammen, das "die organisierte Wirtschaftskriminalität in Kroatien darstellt". Mit diesem Unternehmen, der GRUPO, habe die WAZ einen "Geheimvertrag" abgeschlossen. Auch die Behauptung, dass "die WAZ-Gruppe mit der organisierten Kriminalität in Kroatien zusammenarbeitet", fiel in diesem Interview.

Das Handelsgericht Wien hat Michael Dichand diese Aussagen nun untersagt. Sie stellten "eine Ehrenbeleidigung nach bürgerlichem Recht" dar und seien geeignet, "Kredit, Erwerb und Fortkommen (der WAZ, Anm.) zu gefährden", also auch Rufschädigung. Darüber hinaus ortete das Gericht "Wiederholungsgefahr", da Michael Dichand im Oktober 2003 die Behauptungen in einem "profil"-Interview "aufrechterhalten" habe. Die Einstweilige Verfügung gilt, bis ein Urteil in der Unterlassungsklage gefällt wurde. (apa)