Knalleffekt nach Saliera-Diebstahl: Prozess gegen Robert Mang muss wiederholt werden

Oberstes Gericht hebt Urteil aus Formalgründen auf Mang war 2006 zu vier Jahren Haft verurteilt worden

Knalleffekt nach Saliera-Diebstahl: Prozess gegen Robert Mang muss wiederholt werden

Der Vorsitzende begründete dies mit einem "Rechtsfehler", der der ersten Instanz unterlaufen sei. Demnach war die von Mang an die UNIQA, bei der die Saliera versichert war, geäußerte schriftliche Drohung, das Salzfass einzuschmelzen, falls kein Lösegeld bezahlt würde, eine versuchte schwere Erpressung. Das Erstgericht hatte dies demgegenüber als versuchte Nötigung qualifiziert, wogegen die Staatsanwaltschaft Wien mit Erfolg Nichtigkeitsbeschwerde einlegte.

Verhandlungstermin noch nicht bekannt
Das weitere Procedere sieht folgendermaßen aus: Der Akt geht jetzt zurück ans Straflandesgericht, wo ein neu zusammengesetzter Schöffensenat zusammen treten wird, um sich ein weiteres Mal mit dem Kunstdiebstahl im Kunsthistorischen Museum auseinander zu setzen. Wann die Verhandlung stattfinden wird, ist derzeit nicht absehbar.

Unter Tränen hatte Robert Mang in seinem Schlusswort die Höchstrichter um eine Strafreduktion gebeten: "Es ist eh alles bekannt, meine Scheidung, meine Krankheit, und so weiter. Ich ersuche Sie, bei der Strafbemessung nicht nur die Tat zu bewerten, sondern auch das Vorleben! Ich habe 50 Jahre lang nix gemacht!"

Verteidiger weist auf Schadensgutmachung hin
Sein Verteidiger Richard Soyer machte vor allem auf die Schadensgutmachung aufmerksam, die der mutmaßliche Saliera-Dieb bereits geleistet hatte. Demnach soll der 50-Jährige dem Kunsthistorischen Museum sowie der UNIQA-Versicherung von sich aus insgesamt 60.000 Euro zur Abgeltung ihrer Unkosten bezahlt haben. "Er hat dazu seine Ersparnisse herangezogen", erklärte Soyer nach der Berufungsverhandlung gegenüber der APA.

Erpressung oder Nötigung?
Der Fünf-Richter-Senat des OGH hatte die Frage, ob Mangs Drohung, die Saliera einzuschmelzen, sollten seine Lösegeldforderungen - zehn Millionen Euro, die er später auf die Hälfte reduzierte - nicht erfüllt werden, als versuchte Erpressung oder als Nötigung zu qualifizieren sei, recht lange diskutiert. Der Vorsitzende Josef Ebner sprach in der Urteilsverkündung von einer "kontroversiell geführten Meinungsverschiedenheit".

Letzten Endes gelangten die Höchstrichter zur Überzeugung, dass Mang den Vorsatz hatte, die Versicherung mittels gefährlicher Drohung - nämlich der Vernichtung des wertvollen Salzfasses - am Vermögen zu schädigen, um sich zu bereichern. "Die beabsichtigte Vermögensschädigung der Versicherung ist evident", hielt der Vorsitzende fest.

Tat erregte riesiges Aufsehen
Eigenen Angaben zufolge war Mang nach einem Disco-Besuch auf die Idee gekommen, einen schon länger gefassten Plan kurzfristig in die Tat umzusetzen, indem er über ein Baugerüst ins Museumsinnere vordrang.

Bei einem regulären Museumsbesuch war ihm angeblich aufgefallen, wie schlecht das Museum gesichert war. "Da waren Bewegungsmelder drinnen, die wir vor 15 Jahren bei Kunden abmontiert haben! Die schauen aus wie alte Lautsprecher!", hatte er dazu in seinem Prozess angegeben. Es hätten weder Panzerglas noch gesicherten Vitrinen, keine so genannte Außenhautsicherung, keine Innenraumsicherung existiert: "Da waren Bewegungsmelder und sonst gar nix. Ich hab mir gedacht 'Das gibt es nicht!'"

Zuerst unter Bett versteckt, dann im Wald vergraben
Das Salzfass des Renaissance-Künstlers Benvenuto Cellini im Wert von mindestens 36 Millionen Euro verwahrte Mang anschließend einige Zeit unter seinem Bett, ehe er es in einem Waldstück bei Zwettl vergrub und brieflich mehrfach Lösegeld verlangte.

Nachdem die Polizei immer näher an den gesuchten Saliera-Dieb herangerückt war, konnte Mang, von Beruf übrigens Verkäufer von Alarmanlagen, am 20. Jänner 2006 festgenommen werden. Er führte die Ermittler zum Versteck der gestohlenen Kostbarkeit und legte ein umfassendes Geständnis ab. Die Tat erklärte er selbst mit einer "Lebenskrise": Neben einer Krebserkrankung habe er vor allem den Umstand nicht verkraftet, dass sich seine Frau scheiden ließ, um eine neue Lebensgemeinschaft einzugehen.

(apa/red)