Kindergeld: Grüne Wirtschaft zeigt Kurz in Causa SVA-Rückzahlung an

Wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs - Kanzleramt verweist auf späteres VwGH-Urteil

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In den vergangenen Monaten waren vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen vor allem selbstständig erwerbstätige Frauen von der SVA zu Rückzahlungen von Kinderbetreuungsgeld aufgefordert wurden, obwohl sie die entsprechenden Zuverdienstgrenzen de facto nicht überschritten haben. Der Grund: Die Betroffenen hatten die Unterlagen für das ganze Jahr eingereicht - laut neuem Gesetz hätten sie es allerdings nach Monaten, in denen sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, aufsplitten müssen. Darüber wurden sie jedoch nicht informiert. Es gibt derzeit auch keine Möglichkeit, Unterlagen nachzureichen.

Laut der Anzeigerin - der Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft Sabine Jungwirth - beharre Kurz "trotz einer gegenteiligen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes weiterhin auf den Rückzahlungen" und füge selbstständigen Eltern damit "großen finanziellen Schaden zu", wie es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA heißt.

Die Grüne Wirtschaft verweist in der der APA vorliegenden Sachverhaltsdarstellung auf ein OGH-Urteil von Mitte Mai. Demnach ist die von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) vertretene Rechtsansicht, dass in derartigen Fällen das Karenzgeld zurückzubezahlen ist, falsch und ein diesbezüglicher Bescheid rechtswidrig.

Jungwirth legte der Sachverhaltsdarstellung auch ein Antwortschreiben von SVA-Obmann Harald Mahrer an sie selbst bei. Darin erörtert Mahrer, dass die SVA in dieser Sache nicht autonom agieren könne und in ihrer Vollzugspraxis "strikt an die Vorgaben des Bundesministeriums" gebunden sei. In diesem Fall betrifft dies das Ministerium für Familien und Jugend. Das Weisungsrecht aber komme laut dem Kinderbetreuungsgeldgesetz (§25, Abs. 2) dem Bundeskanzler zu, so die Grüne Wirtschaft. Darüber hinaus antwortete Mahrer, dass "aufgrund der aktuellen Weisungslage des BKA (Bundeskanzleramtes, Anm.)" die SVA "zur weiteren Ausstellung von Rückforderungsbescheiden verpflichtet" sei.

Das Vorgehen von Kurz sei "nicht nur politisch indiskutabel, sondern auch rechtswidrig", so die Kritik Jungwirths. "Für uns stellt sich die Frage, ob Kurz damit nicht wissentlich seine Amtsgeschäfte missbraucht hat." Daher sei jetzt die Staatsanwaltschaft am Zug.

Aus dem Bundeskanzleramt hieß es dazu gegenüber der APA, man habe noch keine Kenntnis der Sachverhaltsdarstellung und könne daher keine Stellungnahme abgeben. Grundsätzlich aber verwies man im Kanzleramt darauf, dass es zur Gesetzesinterpretation des OGH bereits ein neueres Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) gebe, wonach es sich bei der Nachweisfrist um eine "materiellrechtliche Frist handelt, die für die Zuverdienstgrenze des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds anzuwenden ist".

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