Er soll der Frau im Dezember 2016 mit einer Eisenstange und Fußtritten tödliche Verletzungen zugefügt haben.
Die Geschworenen folgten somit der Argumentation der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert. Die Geschworenen war einstimmig zu diesem Schluss gekommen. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Staatsanwältin Sandra Agnoli Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.