Kärntner Mordprozess - "Sie war meine große Liebe"

Staatsanwältin sieht klaren Fall von Mord

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Weder bei Mord noch bei Totschlag brauche man einen Plan, erklärte Staatsanwältin Sandra Agnoli in ihrem Anklagevortrag. Bei beiden Handlungen finde man sich zumindest damit ab, jemanden zu töten, und das sei hier der Fall. Sie beschrieb das Opfer als lebenslustige Frau, die zwei Kinder hatte und in ihrer Familie gut vernetzt war. Der Angeklagte habe die Trennung nicht verkraftet und als er von einer neuen Beziehung seiner Ex-Freundin erfahren habe, habe er angefangen, sie zu belästigen, zu beschimpfen und zu verfolgen. Die Frau erstattete daraufhin Anzeige und gab dabei an, sich vor dem Ex-Freund zu fürchten.

Im Dezember 2016 schließlich fuhr der Angeklagte nach St. Veit und wartete vor dem Haus der Frau auf sie. Eine Eisenstange habe er entweder bei sich gehabt, oder sie aus dem unversperrten Schuppen genommen, sagte die Staatsanwältin. Nach einem Disput habe der Mann gezielt auf den Kopf der Frau eingeschlagen. Diese habe versucht sich mit den Händen zu schützen. Als sie schon auf dem Boden gelegen sei, habe er mit den Füßen auf ihr Gesicht eingetreten und mit der Eisenstange auf ihren Hals eingeschlagen. Das Oper habe massive Riss-Quetschverletzungen erlitten, die Halsschlagader sei geplatzt. Die Folge seien Hirnblutungen, Gefäßverschlüsse und ein Hirninfarkt gewesen, die zum Tod führten, schilderte Agnoli den Tathergang.

Rechtsanwalt Hans Gradischnig erklärte, als Verteidiger sei man hier in einem gefühlsmäßigen Zwiespalt, weil man Mitgefühl mit den Hinterbliebenen habe, aber als Anwalt die Verpflichtung habe, alles zu finden, um seinen Mandanten zu entlasten. Er wolle die Handlung des Angeklagten nicht beschönigen, sondern versuchen, sie ins rechte Licht rücken.

Gradischnig sprach von einer "heftigen Gemütsbewegung" des Angeklagten. Niemand könne sich in dessen emotionale Situation einfühlen. Der Affekt beseitige jede Kontrolle über einen Menschen und führe aufgrund äußerer Umstände eines schwebenden Konfliktes und schließlich eines Anlasses zum Ausbruch.

In seiner Einvernahme durch Richter Bernd Lutschounig sagte der Angeklagte, die Frau sei seine große Liebe gewesen, er habe immer noch Gefühle für sie gehabt und gehofft, dass sie wieder zusammen kommen würden. Als er auf Facebook von der neuen Beziehung seiner Ex-Freundin erfahren habe, habe er schwere Depressionen bekommen und 17 Kilo abgenommen. Er sei enttäuscht und "komplett weg gewesen".

An jenem Tag habe er "spontan entschieden" nach St. Veit zu fahren, um mit ihr zu reden. Er habe keine Eisenstange mitgehabt, diese sei bei Mülltonnen gelehnt. Die Frau habe sofort mit ihm zu schreien begonnen, es sei kein Gespräch möglich gewesen. Sie habe ihn als Versager bezeichnet, darauf habe er "eine richtige Wut" bekommen. Dann habe er zurückgegriffen und plötzlich die Eisenstange in der Hand gehabt. Danach wisse er nichts mehr. "Das ist nicht da." Und auch jetzt wolle sich nicht damit auseinandersetzen. Jedenfalls habe er die Frau weder töten noch verletzen wollen. Nach der Tat sei er selbstmordgefährdet gewesen.

Die Hauptverhandlung wurde mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt.

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