SPÖ: Einstweilige Verfügung gegen FPÖ-Radiospot

Freiheitliche Vorwürfe der Parteibuchwirtschaft dürfen nicht mehr gesendet werden

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Die Freiheitlichen dürfen also keine Vorwürfe der Parteibuchwirtschaft in Richtung SPÖ mehr erheben. Das geht aus der Verfügung, die der APA vorliegt, hervor.

Konkret geht es um einen Spot, in dem behauptet wird, eine Stimme für die SPÖ bedeute "Rückkehr zur Parteiwirtschaft", weiters "rote Freunderlwirtschaft bei Auftragsvergaben", dazu "Wohnungsvergaben nur noch an Rote" sowie "Postenvergaben nur mit rotem Parteibuch". Die Verfügung wird, so die Entscheidung von Richter Johannes Ferk, bis zur rechtskräftigen Erledigung der auf Unterlassung und Widerruf gerichteten Klage erlassen.

Das Gericht gab zuerst der FPÖ eine Frist zu einer Stellungnahme, entschied nun aber, die Einstweilige Verfügung ohne Anhörung des Antragsgegners zu bewilligen. Dies sei rechtlich grundsätzlich möglich, heißt es in der Entscheidung. Wörtlich heißt es weiter: "...zumal sie (die klagende Partei, Anm.) nun überzeugend vorbringt, dass ihr unwiederbringliche Schäden entstehen könnten, die finanziell nicht mehr abgegolten werden können, wenn die beklagte Partei weiterhin die Möglichkeit hat, den inkriminierten Werbespot zu senden. Das Gericht hat daher entschieden, das Provisorialverfahren ohne Anhörung des Gegners abzuschließen." Erst nach der Landtagswahl am Sonntag zu entscheiden würde "sich selbst ad absurdum führen" und hätte zur Folge, dass der klagenden Partei Schäden entstehen könnten, die "derzeit nicht einmal ermessen werden könnten und die finanziell nicht abzugelten sind, das heißt, dass sie tatsächlich unwiederbringlich wären".

Das weitere Senden des inkriminierten Wortlauts sei schon deshalb zu verbieten, weil "durch den Gesamttext bei Zuhörerinnen und Zuhörern der Eindruck entstehen kann, dass die klagende Partei für Partei- und 'Freunderlwirtschaft' sowie unsachliche Wohnungs- und Postenvergabe steht. Daraus folgt, dass dadurch der Eindruck erweckt werden könnte, dass die klagende Partei bewusst als verbrecherisch zu bezeichnende Tatbestände in Kauf nehme, wenn sie ihre politische Arbeit ausübt." Die Vorwürfe seien daher "einerseits ehrenbeleidigend und andererseits kreditschädigend".

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